21-8742.1

Sanierung der Wegeverbindung Hamraakoppel/ Stüffel Beschlussvorlage des Regionalausschusses Walddörfer

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.04.2024
Ö 9.33
Sachverhalt

 

-          Der Regionalausschuss Walddörfer hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 den interfraktionellen Antrag von SPD und Grünen (Drs. 21-8742) beraten und ihn einstimmig in der vorgelegten Fassung angenommen.

 

Die Hamraakoppel - zwischen Sasel und Bergstedt - sowie der Stüffel in Ost-West Richtung stellen wichtige, sehr direkte und hoch frequentierte Wegeverbindungen für den Fuß- und Radverkehr dar. Der MIV ist auf den Wegestrecken (zwischen Stüffel und Bornwisch in Nord-Süd Richtung) nicht zugelassen. Es besteht für den Fuß- und Radverkehr keine geradlinigere Wegeverbindung zwischen den beiden Stadtteilen.  Die Wegeverbindungen werden insbesondere morgens und nachmittags von Schülerinnen und Schülern der Grund-/ und Stadtteilschule Bergstedt bzw. Gymnasium Buckhorn sowie von Nutzerinnen und Nutzern der verschiedenen Sportanlagen am Volksdorfer Damm abends und am Wochenende stark genutzt und erfüllen damit weitergehende Funktionen als reine Freizeitrouten. Durch Unebenheiten und Schadstellen entspricht der Zustand jedoch nicht dem einer modernen und hochfrequentierten Wegeverbindung. Durch eine Sanierung der Asphaltdecke kann der Komfort für den Fuß- und vor allem für Radverkehr verbessert werden. Vor allem die Nutzbarkeit der Wegeverbindung bei schlechteren Wetterlagen kann verbessert werden.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten in Abstimmung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende die Wegeverdindung Hamraakoppel (nördlich der Straße Bornwisch) sowie Stüffel für das Sanierungsprogramm „Bestandswege in Grünanlagen“ aus dem Bündnis für den Fuß- und Radverkehr vorzuschlagen und umzusetzen.

 

  1. Bei der Umsetzung ist darauf zu achten, dass der Versiegelungsgrad nicht erhöht wird.

 

  1. Den Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz über die Umsetzung zu informieren.

 

Anhänge

keine Anlage/n