Sachstand Goldene Mitte 309
Im Herbst 2019 hat sich eine Anwohnerin des Gropiusring an den Ersten Bürgermeister mit der Bitte gewandt, die Lärmbelästigung durch die Kneipe Goldene Mitte 309 in Steilshoop und dem Drogenmilieu im Umfeld der Kneipe ein Ende zu setzen. Die Senatskanzlei hat das Schreiben an das Bezirksamt Wandsbek weitergeleitet.
Ende November 2019 wurde der Anwohnerin von der Leiterin des Fachamts Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt geantwortet. Man hatte die im Schreiben aufgeführten Punkte zum Anlass genommen, eine erneute baurechtliche, wegerechtliche und gaststättenrechtliche Überprüfung des Gewerbebetriebs vorzunehmen, um dann ggf. mögliche Schritte einleiten zu können. Das Bezirksamt befinde sich zudem bezüglich einer potenziellen Umgestaltung im Gespräch mit der Grundeigentümerin.
Des Weiteren habe man der zuständigen Jugendschutzdienststelle der Polizei die vorhandenen Hinweise weitergeleitet.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Die Behörde für Inneres und Sport sowie das Bezirksamt Wandsbek antworten wie folgt:
24.02.2021
Bezirksamt Wandsbek:
Ja.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Überprüfungen haben zur Einleitung eines Verfahrens zur Herstellung ordnungs-gemäßer Zustände (HoZ) durch das Fachamt Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt (WBZ) geführt. Die Gebäudeeigentümerin wurde in diesem Verfahren angehört und nahm Stellung. Eine Kündigung des Mietvertrages werde geprüft. Am 16.10.2020 teilte die Eigentümerin mit, dass derzeit nicht von einem vorzeitigen Mietende auszugehen ist. Das HoZ-Verfahren wurde aufgrund der coronabedingten Schließung der Gaststätten zum 02.11.2020 zunächst nicht weiter betrieben.
BIS zu den Fragen 3 und 4
Ja. Im Zuge von polizeilichen Maßnahmen im Umfeld der Lokalität wurde das Gebiet vom Jugendschutz Wandsbek / Nord sowie von Kräften des örtlich zuständigen Polizeikommissariats 36 verstärkt bestreift.
Im Rahmen der verstärkten Bestreifung bzw. Inaugenscheinnahme der bekannten möglichen Anlaufpunkte konnten im Januar 2020 und in der Folgezeit durch die Polizei keine einschlägigen Auffälligkeiten festgestellt werden.
BIS:
Defizite im Sinne der Fragestellung sind der Polizei nicht bekannt.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2.
Az (nicht-öffentlich)