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S-Bahnhaltestelle Poppenbüttel: Zweiten Zugang schaffen! Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 26.03.2025 Regionalausschuss Alstertal Ö 5.4

Sachverhalt

Die S-Bahnhaltestelle Poppenbüttel hat historisch bedingt nur eine Zuwegung gen Süden.

Durch die zunehmende Bebauungsdichte erhöht sich die Anzahl der Menschen, die im Umfeld einer der Hamburger Schnellbahnstationen leben und arbeiten. Zahlreiche Stationen verfügen aber historisch bedingt nur über einen einzigen Zugang. Im ungünstigen Fall führt dies zu längeren Umwegen.

Zusätzliche Zugänge könnten daher den Weg zur nächsten Schnellbahnstation verkürzen und so ihren Einzugsbereich vergrößern. Auf diesen Umstand weist bereits der hvv in seiner Publikation „Auf den Standort kommt es an“ hin: „Je geringer die fußufige Distanz zu einer Haltestelle ist, desto mehr Menschen nutzen den ÖPNV regelmäßig. Schon wenn beispielsweise der Fußweg zur Bushaltestelle mehr als 5 Minuten dauert bzw. mehr als 350 Meter lang ist, geht die ÖPNV-Nutzung spürbar zurück.“ Dieses Prinzip ist auch auf Schnellbahnhaltestellen übertragbar.“ (Quelle: Bürgerschaftsdrucksache 22/8138).

Deshalb hatte die Bürgerschaft mit der Drucksache 22/8138 am 27.04.2022 beschlossen, dass der Senat bis zum 31.12.2022 berichten soll, ob und welche Schnellbahnhaltestellen einen zweiten Zugang erhalten sollten.

Nachdem der Abgeordnete Richard Seelmaecker am 17.01.2025 eine entsprechende Senatsanfrage mit der Nummer 22/17597 gestellt hat, hat der Senat nun am 20.01.2025 mit der Drucksache 22/8138 geantwortet.

In dieser Antwort gibt es zwar keine Aussage zum S-Bahnhof Poppenbüttel, jedoch wird generell u.a. ausgeführt: „Die Erschließungseffekte zusätzlicher Zugänge zu den Stationen hängen

maßgeblich von deren Integration in das bestehende Wegenetz sowie von der Nähe zu intensiv genutzten Einrichtungen ab. Zusätzliche Zugänge können die Erschließungswirkung erheblich verbessern, wenn sie in akzeptabler Distanz (laut Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) bis zu 720 m reale Fußwegdistanz) weitere Nutzungspotenziale erschließen.“

Der Regionalausschuss Alstertal möge daher beschließen:

Petitum/Beschluss

Die zuständigen Behörden werden im Hinblick auf die anstehende weitere Verdichtung mit Wohnungen im Bereich des Alstertal-Einkaufszentrums gebeten zu prüfen, ob und wie ein zweiter Bahnsteigzugang am Nordende des S-Bahnhof Poppenbüttel in Absprache mit dem Eigentümer des rückwärtigen Grundstücks Heegbarg 2-8 geschaffen werden kann.

Auch soll geprüft werden, ob bei dieser Gelegenheit ein kürzerer zweiter Zugang zum P+R-Parkhaus zwischen Bahnstation und Langenstücken geschaffen werden kann.

Dem Regionalausschuss Alstertal ist bis zum 31.12.2025 zu berichten.

Die Bezirksversammlung möge sich diesem Beschluss anschließen.

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