Rufbereitschaft der Verwaltung: Verbesserung der Kommunikation Antrag der FDP-Fraktion
Hinweis der Geschäftsstelle:
- Beratung Drs. 21-7366 in der Sitzung des Hauptausschusses am 04.09.2023
- Streichen der Ziffer 1 durch die Antragstellerin
- Berichterstattung zu Ziffer 2 (Bandansage) durch die Verwaltung im kommendenHauptausschuss
Im Fall einer Entwicklung beispielsweise im Bereich Großschadensereignisse oder Katastrophenschutz muss gesichert sein, dass Bürger, die ein solches Ereignis beobachten, dies so rasch wie möglich den zuständigen Einrichtungen übermitteln können, und es muss gesichert sein, dass Einrichtungen wie Polizei und Feuerwehr ohne große Umwege das zuständige Bezirksamt erreichen können.
Üblicherweise wird bei telefonischer Kommunikation außerhalb der Geschäftszeiten bei Anruf unter der zentralen Rufnummer ein Ansageband erreicht.
Sucht ein Bürger das Bezirksamt Wandsbek, erfährt er im Web einen Hinweis auf die landesweit-zentrale Rufnummer 115. Hier wird er begrüßt, erfährt, wann die regulären Sprechzeiten sind, erhält einen Hinweis auf die Website 115.de (mit leider erheblich überalterten „aktuellen“ Informationen) und wird freundlich verabschiedet.
Erreicht ein Bürger die Zentrale des Bezirksamtes Wandsbek (040 – 428810), wird er nicht begrüßt, sondern erfährt ohne Einleitung „Leider rufen Sie außerhalb unserer Sprechzeiten an. Montag bis Freitag sind wir in der Zeit von 7 bis 19 Uhr persönlich für Sie da.“ und wird ohne Verabschiedung aus der Leitung geworfen. Es erfolgt auch kein Hinweis auf die Bezirkswebsite, der man möglicherweise weitere Informationen entnehmen kann.
Da es im Fall eines Notfalls darauf ankommt, dass alle zuständigen Einrichtungen so schnell wie möglich informiert und mögliche akute Maßnahmen eingeleitet werden können, muss gesichert sein, dass dies per telefonischem Kontakt auch außerhalb der Geschäftszeiten und insofern über eine bürgerfreundliche Ansage möglich ist. Eine interne Rufbereitschafts-Notrufnummer, die offenbar 24/7 besetzt ist (siehe Drucksache 2-7322) muss für alle Einrichtungen wie Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz etc. sofort auffindbar und nutzbar sein. Unabhängig davon, ob dies bei einer solchen Einrichtung nicht ausreichend sinnhaft geregelt ist, muss das BA sicher sein können, dass diese Einrichtungen im Notfall sofort reaktionsfähig sind und wissen, auf welchem Weg die Rufbereitschaft des Bezirksamtes erreichbar ist. Großschadensereignisse oder Ereignisse aus dem Bereich des Katastrophenschutzes sind nicht zuletzt in Anbetracht vielfältiger klimatischer und gesellschaftlicher Entwicklungen ein anzunehmender Ernstfall.
Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt Wandsbek auf
b) mit Hinweisen auf die regulären Geschäftszeiten
c) mit einem Hinweis auf die Website des Bezirksamtes und dort vorhandenen weitergehenden Informationen
d) mit einem Hinweis, an wen man sich bei einem akuten Großereignis oder Schadensfall wenden soll mit Angabe der Rufnummer
e) gegebenenfalls mit weiteren sachdienlichen Informationen
f) und wenn möglich, zeitnah für eine englischsprachige Version zu sorgen, um der Vielfalt der Nationalitäten der Bürger im Bezirk entgegenzukommen.
keine Anlage/n