Rote Fahrbahnmarkierungen der Radfahrstreifen, Teil II Auskunftsersuchen vom 04.01.2022
In der schriftlichen, kleinen Anfrage Drucksache Nr. 21-4529 wurden die Fragen 3-6 mit dem Verweis auf die zuständige Fachbehörde nicht beantwortet.
Da diese Fragen aber wichtig für ein Gesamtbild über die Wirksamkeit und Umwelt- und Sicherheitsverträglichkeit der roten Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer sind, bitte ich diese Fragen an die Fachbehörden über ein Auskunftsersuchen zu stellen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die jeweils zuständigen Fachbehörden:
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt: 11.02.2022
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Verkehrsdirektion (VD) 52 antwortet
wie folgt: 23.02.2022
BVM:
Es gibt einen Unterschied zwischen Farbpartikeln und Feinpartikeln. Farbpartikel dienen als Pigmente allein der Farbgebung des Grundmaterials. Bei roter Farbgebung handelt es sich zumeist um Eisenoxid-Pigmente, die für sich genommen zunächst unschädlich sind.
Durch die Abnutzung der Farbmarkierung entstehen aber stetig Feinpartikel (die wiederum Farbpartikel enthalten).
Bei roter Fahrbahnmarkierung handelt es sich genau wie bei den ansonsten verwendeten Markierungen auf Fahrbahnen (aber auch Einfärbungen solcher) um Kunststoff. Als oberste Schicht einer Fahrbahnbefestigung unterliegt dieses Material mechanischen/dynamischen Beanspruchungen aus Befahrung und Straßenreinigung/Schneeräumung, aber auch Witterungseinflüssen.
Dementsprechend nutzen sich diese Markierungen mit der Zeit ab, was im Straßenraum regelmäßig gut zu beobachten ist. Die Geschwindigkeit dieser Abnutzung hängt dabei von der Intensität der Beanspruchung ab. Unter günstigen Umständen kann von einer Haltbarkeit solcher Markierungen zwischen drei bis fünf Jahren ausgegangen werden.
Dass aus Markierungen entstandene Feinpartikel schon heute ihren Anteil an dem durch den Straßenverkehr ausgelösten Eintrag von Feinpartikeln aus Kunststoff (z. B. auch aus Reifenabrieb) haben, ist unstrittig, allerdings ist der Anteil nicht quantifizierbar. Eine deutliche Steigerung der Markierungsfläche wird den Eintrag entsprechend erhöhen.
BVM:
Fahrbahnmarkierungen müssen aufgrund ihrer Materialeigenschaften für ein ausreichendes Griffigkeitsniveau in ihrer Oberfläche gezielt aufbereitet werden. Für Fahrräder ist dies von besonderer Bedeutung, da sie bauartbedingt durch nur sehr kleine Aufstandsflächen der Bereifung in Verbindung mit vergleichsweise geringen Anpressdrücken empfindlicher für verringerte Griffigkeiten durch trennende Elemente (z. B. Feuchtigkeit, Eisbildung, aber auch Sand) sind.
Wie in der Antwort zu 1 beschrieben, nutzen Fahrbahnmarkierungen im Vergleich zu beispielsweise Deckschichten aus bituminösen Asphalt deutlich schneller ab. Damit einher geht auch eine Veränderung der Oberflächenstruktur, die zu einer Verringerung der Griffigkeit führen kann.
Mit Fahrbahnmarkierungen versehene Flächen müssen daher – je nach Abnutzungsgrad – regelmäßig erneuert werden, um nicht zuletzt auch eine den Nutzungsanforderungen genügende Oberfläche (Griffigkeit) zu gewährleisten.
Dies ist seit langem bekannt ist und hat daher auch Berücksichtigung in den betreffenden Regelwerken gefunden.
Eine gesonderte Befragung anderer Städte ist aus den vorgenannten Gründen nicht erforderlich.
BVM:
Eine Evaluation ist bislang nicht vorgesehen; die Roteinfärbung folgt dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft aus Drs. 22/106.
BIS:
Derartige Erkenntnisse liegen der Polizei Hamburg nicht vor.
Rotmarkierungen auf Radverkehrsführungen sind keine Verkehrszeichen und werden daher nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet, sondern obliegen der Entscheidung des jeweiligen Straßenbaulastträgers.
Grundsätzlich werden Rotmarkierungen von den Straßenverkehrsbehörden als sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Aufmerksamkeit von Verkehrsteilnehmern angesehen.
keine Anlage/n