21-4552.1

Rote Fahrbahnmarkierungen der Radfahrstreifen, Teil II Auskunftsersuchen vom 04.01.2022

Antwort zu Anfragen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.04.2022
24.03.2022
03.03.2022
Sachverhalt

 

In der schriftlichen, kleinen Anfrage Drucksache Nr. 21-4529 wurden die Fragen 3-6 mit dem Verweis auf die zuständige Fachbehörde nicht beantwortet.

Da diese Fragen aber wichtig für ein Gesamtbild über die Wirksamkeit und Umwelt- und Sicherheitsverträglichkeit der roten Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer sind, bitte ich diese Fragen an die Fachbehörden über ein Auskunftsersuchen zu stellen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die jeweils zuständigen Fachbehörden:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) antwortet wie folgt:  11.02.2022

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Verkehrsdirektion (VD) 52 antwortet

wie folgt:          23.02.2022

 

  1. Gibt es Erkenntnisse über eine evtl. umweltschädliche Wirkung durch Abrieb von Farbpartikeln? Wenn ja, welche? Wenn nein: Wurden andere Städte mit vergleichbaren Maßnahmen hinsichtlich der gewonnenen Erkenntnisse befragt?

 

BVM:

Es gibt einen Unterschied zwischen Farbpartikeln und Feinpartikeln. Farbpartikel dienen als Pigmente allein der Farbgebung des Grundmaterials. Bei roter Farbgebung handelt es sich zumeist um Eisenoxid-Pigmente, die für sich genommen zunächst unschädlich sind.

Durch die Abnutzung der Farbmarkierung entstehen aber stetig Feinpartikel (die wiederum Farbpartikel enthalten).

 

Bei roter Fahrbahnmarkierung handelt es sich genau wie bei den ansonsten verwendeten Markierungen auf Fahrbahnen (aber auch Einfärbungen solcher) um Kunststoff. Als oberste Schicht einer Fahrbahnbefestigung unterliegt dieses Material mechanischen/dynamischen Beanspruchungen aus Befahrung und Straßenreinigung/Schneeräumung, aber auch Witterungseinflüssen.

Dementsprechend nutzen sich diese Markierungen mit der Zeit ab, was im Straßenraum regelmäßig gut zu beobachten ist. Die Geschwindigkeit dieser Abnutzung hängt dabei von der Intensität der Beanspruchung ab. Unter günstigen Umständen kann von einer Haltbarkeit solcher Markierungen zwischen drei bis fünf Jahren ausgegangen werden.

 

Dass aus Markierungen entstandene Feinpartikel schon heute ihren Anteil an dem durch den Strenverkehr ausgelösten Eintrag von Feinpartikeln aus Kunststoff (z. B. auch aus Reifenabrieb) haben, ist unstrittig, allerdings ist der Anteil nicht quantifizierbar. Eine deutliche Steigerung der Markierungsfläche wird den Eintrag entsprechend erhöhen.

 

 

  1. Gibt es Erkenntnisse über evtl. erhöhte Sicherheitsrisiken bei Feuchtigkeit, zum Beispiel über ein erhöhtes Risiko für Ausrutschen der Fahrräder? Wenn ja welche? Wenn nein: Wurden andere Städte mit vergleichbaren Maßnahmen hinsichtlich der gewonnenen Erkenntnisse befragt?

 

BVM:

Fahrbahnmarkierungen müssen aufgrund ihrer Materialeigenschaften für ein ausreichendes Griffigkeitsniveau in ihrer Oberfläche gezielt aufbereitet werden. Für Fahrräder ist dies von besonderer Bedeutung, da sie bauartbedingt durch nur sehr kleine Aufstandsflächen der Bereifung in Verbindung mit vergleichsweise geringen Anpressdrücken empfindlicher für verringerte Griffigkeiten durch trennende Elemente (z. B. Feuchtigkeit, Eisbildung, aber auch Sand) sind.

 

Wie in der Antwort zu 1 beschrieben, nutzen Fahrbahnmarkierungen im Vergleich zu beispielsweise Deckschichten aus bituminösen Asphalt deutlich schneller ab. Damit einher geht auch eine Veränderung der Oberflächenstruktur, die zu einer Verringerung der Griffigkeit führen kann.

 

Mit Fahrbahnmarkierungen versehene Flächen müssen daher je nach Abnutzungsgrad regelmäßig erneuert werden, um nicht zuletzt auch eine den Nutzungsanforderungen genügende Oberfläche (Griffigkeit) zu gewährleisten.

 

Dies ist seit langem bekannt ist und hat  daher auch Berücksichtigung in den betreffenden Regelwerken gefunden.

 

Eine gesonderte Befragung anderer Städte ist aus den vorgenannten Gründen nicht erforderlich.

 

 

  1. Gibt es Erkenntnisse, ob die rot markierten Radfahrstreifen zu mehr Sicherheitsgefühl bei den Radfahrern führen und dadurch mehr genutzt werden? Wenn ja, wie wurde diese ermittelt? Wenn nein, wird der Einsatz der roten Markierung in Bezug auf Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsgefühl der Nutzer evaluiert?

 


 

BVM:

Eine Evaluation ist bislang nicht vorgesehen; die Roteinfärbung folgt dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft aus Drs. 22/106.

 

 

  1. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse oder Einschätzungen seitens der Straßenverkehrsbehörde / der Polizei vor, ob eine wachsende Anzahl an Rotmarkierungen, die dem Schutz der Radfahrer dienen sollen, von den anderen Verkehrsteilnehmern aufgrund der Gewöhnung nicht mehr bewusst wahrgenommen werden und die Schutzwirkung sich vermindert? Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen sind die Straßenverkehrsbehörde/die Polizei gekommen? Wenn nein: Wurde die Straßenverkehrsbehörde / die Polizei dazu entsprechend angefragt, wann und mit welchem Ergebnis?

 

BIS:

Derartige Erkenntnisse liegen der Polizei Hamburg nicht vor.

 

Rotmarkierungen auf Radverkehrsführungen sind keine Verkehrszeichen und werden daher nicht von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet, sondern obliegen der Entscheidung des jeweiligen Straßenbaulastträgers.

 

Grundsätzlich werden Rotmarkierungen von den Straßenverkehrsbehörden als sinnvolle Maßnahme zur Erhöhung der Aufmerksamkeit von Verkehrsteilnehmern angesehen.

 

Anhänge

keine Anlage/n