21-4552

Rote Fahrbahnmarkierungen der Radfahrstreifen, Teil II Auskunftsersuchen vom 04.01.2022

Anfrage gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 03.02.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.2

Sachverhalt

 

In der schriftlichen, kleinen Anfrage Drucksache Nr. 21-4529 wurden die Fragen 3-6 mit dem Verweis auf die zuständige Fachbehörde nicht beantwortet.

Da diese Fragen aber wichtig für ein Gesamtbild über die Wirksamkeit und Umwelt- und Sicherheitsverträglichkeit der roten Fahrbahnmarkierungen für Radfahrer sind, bitte ich diese Fragen an die Fachbehörden über ein Auskunftsersuchen zu stellen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die jeweils zuständigen Fachbehörden:

  1. Gibt es Erkenntnisse über eine evtl. umweltschädliche Wirkung durch Abrieb von Farbpartikeln? Wenn ja, welche? Wenn nein: Wurden andere Städte mit vergleichbaren Maßnahmen hinsichtlich der gewonnenen Erkenntnisse befragt?
  2. Gibt es Erkenntnisse über evtl. erhöhte Sicherheitsrisiken bei Feuchtigkeit, zum Beispiel über ein erhöhtes Risiko für Ausrutschen der Fahrräder? Wenn ja welche? Wenn nein: Wurden andere Städte mit vergleichbaren Maßnahmen hinsichtlich der gewonnenen Erkenntnisse befragt?
  3. Gibt es Erkenntnisse, ob die rot markierten Radfahrstreifen zu mehr Sicherheitsgefühl bei den Radfahrern führen und dadurch mehr genutzt werden? Wenn ja, wie wurde diese ermittelt? Wenn nein, wird der Einsatz der roten Markierung in Bezug auf Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsgefühl der Nutzer evaluiert?
  4. Liegen der Verwaltung Erkenntnisse oder Einschätzungen seitens der Straßenverkehrsbehörde / der Polizei vor, ob eine wachsende Anzahl an Rotmarkierungen, die dem Schutz der Radfahrer dienen sollen, von den anderen Verkehrsteilnehmern aufgrund der Gewöhnung nicht mehr bewusst wahrgenommen werden und die Schutzwirkung sich vermindert? Wenn ja, zu welchen Erkenntnissen sind die Straßenverkehrsbehörde/die Polizei gekommen? Wenn nein: Wurde die Straßenverkehrsbehörde / die Polizei dazu entsprechend angefragt, wann und mit welchem Ergebnis?

 

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