Reinigung der öffentlichen Geh- und Radwege auf der Rahlstedter Straße von der Tonndorfer Hauptstraße bis zur Rahlstedter Straße 172 bzw. Bordesholmer Straße bis zur Tonndorfer Hauptstraße gemäß Wegereinigungsverzeichnis 2020 Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
Bei der gemeinsamen Begehung der Verwaltung, der Anwohner, der Gewerbetreibenden und den Fraktionen des Regionalausschuss Rahlstedt am 11.08.2020 wurde auf die Problematik der Reinigung der öffentlichen Geh- und Radwege auf der Rahlstedter Straße durch die Stadtreinigung hingewiesen.
In der Drucksache 21-2478.1 hat die zuständige Behörde und die Stadtreinigung zu den Fragen der Anwohner und Gewerbetreibenden wie folgt Stellung genommen:
Frage: Wurde die Reinigung der Geh- und Radwege nach den Straßenbaumaßnahmen und dem Setzen der Bügel und Poller in der Rahlstedter Straße erschwert?
Antwort BUKEA:
Ja. Die benannten Bereiche können nicht mehr durchgängig mit der Kleinkehrmaschine gereinigt werden, sodass dort eine händische Reinigung erfolgt.
Frage: Wie sollten die Geh- und Radwege aus Sicht der Stadtreinigung Hamburg gestaltet werden, damit eine optimale Reinigung der Geh- und Radwege durchgeführt werden kann?
Antwort BUKEA:
Eine schnelle und gründliche Reinigung ist kann mit einer Kleinkehrmaschine besonders effektiv geleistet werden. Bei neuen Bauvorhaben würde die SRH begrüßen, frühzeitig in die Planungen einbezogen zu werden, um neben den Zielen der Verkehrssicherheit auch die Möglichkeiten eines ansprechenden Reinigungsergebnisses in den Planungsprozess einzubringen.
Die Stadtreinigung war bei der 1.Verschickung, im Rahmen der Beteiligung der öffentlichen Träger beteiligt. Die Poller und Bügel in der Rahlstedter Straße wurden jedoch nachträglich, nach Fertigstellung der Rahlstedter Straße, durch das Bezirksamt Wandsbek, ohne Abstimmung mit der Stadtreinigung gesetzt.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Stadtreinigung wird gebeten, einen Gestaltungsvorschlag zu unterbreiten, wie eine Reinigung des Gehwegs in der Rahlstedter Straße mit der Kleinkehrmaschine ermöglicht werden
kann, wobei vorrangig sicherzustellen ist, dass der Gehweg weiterhin vor dem Befahren mit
Kraftfahrzeugen durch bauliche Einrichtungen geschützt ist.
Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren
keine Anlage/n