21-2674.1

Regelhafte Kontrollen von Shisha-Einrichtungen nach dem Gesetz zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen im Bezirk Wandsbek Beschlussvorlage des Ausschusses für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.02.2021
Sachverhalt

 

  • Ursprünglich als Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 21-2674) im Ausschuss für Klima, Um-welt und Verbraucherschutz am 23.02.2021 behandelt.
  • Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung vom 23.02.21 anliegenden Beschluss in geänderter Fassung einstimmig beschlossen.

 

Die Große Anfrage der Drucksache 22/340 der Hamburgischen Bürgerschaft führt auf, dass der Bezirk Wandsbek zusammen mit dem Bezirk Mitte jeweils den höchsten Anteil an Shisha-Einrichtungen von allen sieben Hamburger Bezirken hat. Die 23 Shisha-Einrichtungen im Bezirk Wandsbek konzentrieren sich zudem mit 16 im Kerngebiet Wandsbek. (CDU-Anfrage Bezirksversammlung Wandsbek: Drucksache 21/2522).

 

Nach den erteilten Auskünften der Drucksachen gab es in Wandsbek recht wenig Kontrollen von Shisha-Einrichtungen nach dem Gesetz zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen. Laut der Bürgerschaftsdrucksache (Dr.-Nr. 22/340) ist der Bezirk Wandsbek der einzige Bezirk, in dem weder 2019, noch 2020 (Stand 10.6.2020) Kontrollen in Shisha-Einrichtungen nach Einführung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen (HmbShKG) durchgeführt wurden. Nach der CDU-Anfrage in der Bezirksversammlung Wandsbek sollen seit Inkrafttreten des Gesetzes sechs Kontrollen durchgeführt worden sein. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass nach der Bürgerschaftsdrucksache die anderen Hamburger Bezirke in der Regel mehr Kontrollen durchgeführt haben, als der Bezirk Wandsbek.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Im Bezirk Wandsbek mögen nach Wiedereröffnung der Shisha-Einrichtungen durch die Verwaltung verstärkt risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen nach allen einschlägigen Rechtsgrundlagen durchgeführt werden.

Spätestens ein Jahr nach Wiedereröffnung soll die Verwaltung über die Situation der Shisha-Einrichtungen im Bezirk Wandsbek im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz berichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n