21-2674

Regelhafte Kontrollen von Shisha-Einrichtungen nach dem Gesetz zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen im Bezirk Wandsbek Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
23.02.2021
28.01.2021
Sachverhalt

 

Die Große Anfrage der Drucksache 22/340 der Hamburgischen Bürgerschaft führt auf, dass der Bezirk Wandsbek zusammen mit dem Bezirk Mitte jeweils den höchsten Anteil an Shisha-Einrichtungen von allen sieben Hamburger Bezirken hat. Die 23 Shisha-Einrichtungen im Bezirk Wandsbek konzentrieren sich zudem mit 16 im Kerngebiet Wandsbek. (CDU-Anfrage Bezirksversammlung Wandsbek: Drucksache 21/2522).

 

Nach den erteilten Auskünften der Drucksachen gab es in Wandsbek recht wenig Kontrollen von Shisha-Einrichtungen nach dem Gesetz zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen. Laut der Bürgerschaftsdrucksache (Dr.-Nr. 22/340) ist der Bezirk Wandsbek der einzige Bezirk, in dem weder 2019, noch 2020 (Stand 10.6.2020) Kontrollen in Shisha-Einrichtungen nach Einführung des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen (HmbShKG) durchgeführt wurden. Nach der CDU-Anfrage in der Bezirksversammlung Wandsbek sollen seit Inkrafttreten des Gesetzes sechs Kontrollen durchgeführt worden sein. Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass nach der Bürgerschaftsdrucksache die anderen Hamburger Bezirke in der Regel mehr Kontrollen durchgeführt haben, als der Bezirk Wandsbek.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

Im Bezirk Wandsbek mögen regelhaft Kontrollen in Shisha-Einrichtungen nach dem Gesetz zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch Kohlenstoffmonoxid in Shisha-Einrichtungen durchgeführt werden. Halbjährlich soll die Verwaltung über die Kontrollen und deren Ergebnisse im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz berichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n