Redezeiten der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder gem. § 9 (3) GO Beschluss des Hauptausschusses
Der Hauptausschuss hat einstimmig beschlossen.
Im Ältestenrat wurde die allgemeine Situation der Debattenzeiten bei einer Wortmeldung der Bezirksamtsleitung beraten.
Der Ältestenrat schlägt der Bezirksversammlung vor, eine Regelung gem. § 9 (3) GO in nachfolgend aufgeführter Weise zu beschließen:
(Zusatz zu:
V. Anlagen -Beschluss der Bezirksversammlung zum § 9 Abs. 3
Ergreift die Bezirksamtsleitung zu einem Tagesordnungspunkt gem. § 8 (3) GO das Wort, so erhält jede Fraktion, jede Gruppe und jedes fraktions-/gruppenlose Mitglied einen Zuschlag von 2 Minuten Redezeit für den jeweils betroffenen Tagesordnungspunkt.
Das gilt auch für die Redezeiten in der Aktuellen Stunde gem. § 14 (4) GO)..
keine Anlage/n
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