20-2874

Redezeiten der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder gem. § 9 (3) GO Beratung des Ältestenrates

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Im Ältestenrat wurde die allgemeine Situation der Debattenzeiten bei einer Wortmeldung der Bezirksamtsleitung beraten.

 

Der Ältestenrat schlägt der Bezirksversammlung vor, eine Regelung gem. § 9 (3) GO in nachfolgend aufgeführter Weise zu beschließen: 

 

(Zusatz zu:

 

V. Anlagen  -Beschluss der Bezirksversammlung zum § 9 Abs. 3   

Petitum/Beschluss

 

Ergreift die Bezirksamtsleitung zu einem Tagesordnungspunkt gem. § 8 (3) GO das Wort, so erhält jede Fraktion, jede Gruppe und jedes fraktions-/gruppenlose Mitglied einen Zuschlag von 2 Minuten Redezeit für den jeweils betroffenen Tagesordnungspunkt.  

 

(Ggf. Zusatz: Das gilt auch für die Redezeiten in der Aktuellen Stunde gem. § 14 (4) GO).

 

Anhänge

keine Anlage/n   

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.