Redezeiten der Fraktionen, Gruppen und Einzelmitglieder gem. § 9 (3) GO Beratung des Ältestenrates
Im Ältestenrat wurde die allgemeine Situation der Debattenzeiten bei einer Wortmeldung der Bezirksamtsleitung beraten.
Der Ältestenrat schlägt der Bezirksversammlung vor, eine Regelung gem. § 9 (3) GO in nachfolgend aufgeführter Weise zu beschließen:
(Zusatz zu:
V. Anlagen -Beschluss der Bezirksversammlung zum § 9 Abs. 3
Ergreift die Bezirksamtsleitung zu einem Tagesordnungspunkt gem. § 8 (3) GO das Wort, so erhält jede Fraktion, jede Gruppe und jedes fraktions-/gruppenlose Mitglied einen Zuschlag von 2 Minuten Redezeit für den jeweils betroffenen Tagesordnungspunkt.
(Ggf. Zusatz: Das gilt auch für die Redezeiten in der Aktuellen Stunde gem. § 14 (4) GO).
keine Anlage/n
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