Realisierbarkeit einer Maßnahme mit Aufnahme im Maßnahmenspeicher Tiefbau stets nach Grundstückszuständigkeit prüfen Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 12.06.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 7.2
Seit September 2019 hat sich die Bezirksversammlung Wandsbek dafür ausgesprochen, dass der sich im städtischen Eigentum befindliche Kirchplatz der Friedenskirche in Eilbek erneuert wird, um diesen dann für mehr Veranstaltungen im Stadtteil nutzen zu können. Mit einem einstimmigen Beschluss der Drs. 21-0562 hat sich der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek für die Erneuerung des Kirchplatzes ausgesprochen und mehrere Prüfaufträge an die Verwaltung gegeben. Die Maßnahme wurde daraufhin im Maßnahmenspeicher Tiefbau aufgenommen. 2025 wurde diese wieder von der Verwaltung aus dem Maßnahmenspeicher Tiefbau gestrichen, weil die Fläche in die Zuständigkeit und Verwaltung der Behörde für Finanzen und Bezirke gehört und der Bezirk somit nicht zuständig sei (Drs. 22-1391). Eine Prüfung der Zuständigkeit des landeseigenen Grundstücks, die nur wenig Zeit in Anspruch nimmt, hat somit erst 6 Jahre nach dem Beschluss der Bezirksversammlung stattgefunden. Die Maßnahme ist damit in den ganzen Jahren nicht weiter vorangetrieben worden. Ein anderes Verfahren ist daher notwendig, damit nicht wieder eine Maßnahme im Maßnahmenspeicher landet, die die Bezirksverwaltung so gar nicht aufnehmen kann.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Landeseigene Grundstücke des allgemeinen Grundvermögens werden stets mit Aufnahme in den Maßnahmenspeicher auf die Zuständigkeit hin geprüft und damit sichergestellt, dass die vorgesehene Maßnahme der Bezirk durchführen kann. Sollte(n) das/die Grundstück(e) nicht in der Zuständigkeit und Verwaltung des Bezirksamtes Wandsbek liegen, möge dies derBezirksversammlung Wandsbek umgehend mitgeteilt werden.
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