Ratten und Vermüllung: Meldewege vereinfachen Debattenantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 08.10.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.6
Wer Ratten entdeckt oder auf eine größere Vermüllung aufmerksam wird, möchte vor allem eines wissen: Wohin kann ich mich wenden und was muss jetzt passieren?
Darauf gibt es in Hamburg bereits viele Antworten. Das Institut für Hygiene und Umwelt nimmt Rattenmeldungen auf öffentlichem Grund entgegen und berät auch bei einem Befall auf privaten Grundstücken. Für private Flächen sind grundsätzlich die jeweiligen Eigentümer beziehungsweise Pächter für die Bekämpfung verantwortlich.
Auch zur Vorbeugung stehen umfangreiche Informationen zur Verfügung. Das bestehende Merkblatt des Instituts für Hygiene und Umwelt erklärt unter anderem, wie wichtig die geschützte Lagerung von Abfällen, die Beseitigung von Futterquellen und ein sachgerechter Umgang mit Kompost und Tierfutter sind.
Schwieriger wird es jedoch, sobald ein Fall nicht eindeutig in eine dieser Kategorien passt. Was ist beispielsweise zu tun, wenn Ratten auf einem fremden Privatgrundstück auftreten und dort zugleich größere Mengen Müll liegen? Wer ist zuständig, wenn zunächst gar nicht klar ist, ob die betroffene Fläche öffentlich oder privat ist? Und an wen wendet man sich, wenn mehrere Ursachen und Zuständigkeiten zusammenkommen?
Die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 23/5258 zeigt, wie unterschiedlich die Zuständigkeiten sein können. Je nach Sachverhalt können das Institut für Hygiene und Umwelt, die Stadtreinigung, unterschiedliche Bereiche der Bezirksverwaltung oder die jeweiligen Eigentümer eine Rolle spielen. Für Vermüllungen auf Privatgrundstücken oder einen damit verbundenen Rattenbefall gibt es in den Bezirksämtern keine zentrale, ausschließlich hierfür zuständige Meldestelle. Bürgerinnen und Bürger werden in solchen Fällen unter anderem auf die Behördennummer 115 oder die allgemeinen Kontaktmöglichkeiten der Bezirksämter verwiesen.
Auch der Melde-Michel kann nicht jeden dieser Fälle abbilden. Er ist auf Schäden und Probleme an der öffentlichen Infrastruktur ausgerichtet. Für allgemeine Anliegen verweist Hamburg ebenfalls auf die zuständigen Ansprechpartner oder die Behördennummer 115.
Die einzelnen Zuständigkeiten haben ihre fachlichen Gründe. Für die Menschen sollte daraus aber kein Rätsel werden. Wer einen Missstand melden möchte, sollte nicht erst herausfinden müssen, welchem Fachamt eine Fläche zugeordnet ist oder welche Rechtsgrundlage im konkreten Fall einschlägig sein könnte.
Deshalb sollte Hamburg die bereits vorhandenen Informationen besser zusammenführen und leichter zugänglich machen. Das bestehende Informationsblatt zur Rattenbekämpfung bietet dafür eine gute Grundlage. Ergänzend kann eine kompakte Übersicht helfen, die unterschiedlichen Meldewege verständlich darzustellen. Dabei sollte auch geprüft werden, wie die wichtigsten Hinweise mehrsprachig angeboten und digitale Informationen so miteinander verknüpft werden können, dass Bürgerinnen und Bürger möglichst schnell bei der richtigen Stelle landen.
Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:
a) wie Rattensichtungen auf öffentlichem Grund gemeldet werden können,
b) was bei Rattenbefall auf privatem Grund zu tun ist,
c) wie Vermüllung im öffentlichen Raum gemeldet werden kann und
d) an wen sich Bürgerinnen und Bürger bei erheblicher Vermüllung oder damit verbundenem Rattenbefall auf einem fremden Privatgrundstück wenden können.
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