21-0565.1

Rahmenzuweisung "Bezirkliche Seniorenarbeit" (Festsetzung der Pauschalen für die Seniorentreffs und Seniorengruppen im Bezirk Wandsbek für 2020, Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Seniorentreffs, Bereitstellung von zus. Mitteln für die Seniorengruppen, Rückstellung von Finanzmitteln für die Neuanmietung von Liegenschaften für die Seniorentreffs Ritterstraße 39, Förderung einmaliger Gemeinschaftsangebote in der Seniorenarbeit für 2020) Beschlussvorlage des Ausschusses für Soziales

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

 

  • einstimmiger Beschluss des Ausschusses für Soziales am 18.11.2019 zur Drs.Nr. 21-0565


 

1.1.            Ausgangslage

Gem. Drs. 2009/01308 sind im Rahmen der bezirklichen Verantwortung für die kleinräumige Planung und Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit die Förderhöhen für die Seniorentreffs und Seniorengruppen jährlich neu festzulegen.

 

In Wandsbek gibt es in 2018 insgesamt 17 Seniorentreffs und 13 Seniorengruppen, die öffentlich gefördert werden.

Darüber hinaus werden jährlich wiederkehrende Zuwendungen für einmalige Gemeinschaftsangebote für Senior*innen gewährt.

 

1.2.            Finanzvolumen 2020

 

Für das Haushaltsjahr 2020 stehen insgesamt € 706.000 aus der Rahmenzuweisung „Seniorenarbeit“ für die bezirkliche offene Seniorenarbeit zur Verfügung.

Aus der Rahmenzuweisung sind, neben den Pauschalen und Bewirtschaftungskosten der Seniorentreffs und Seniorengruppen und der Zuschüsse für die einmaligen Gemeinschaftsangebote, die Fachausgaben des Bezirkssenioren-Beirates und der Gesundheits- und Pflegekonferenz sowie alle weiteren Fachausgaben, die im Aufgabenfeld der kleinräumigen Seniorenarbeit entstehen können, zu leisten (siehe Anlage 1).

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

 

2.1  Festlegung der Pauschale für Seniorentreffs:

Nach den Förderrichtlinien für dezentrale Angebote der offenen Seniorenarbeit sollen den Trägern der Seniorentreffs für deren Betrieb eine Standardpauschale gewährt werden, um einen Grundstandard im Angebot der Einrichtungen sicherzustellen.

In der Anlage zu § 5 Absatz 1 der Richtlinie über die Förderung von dezentralen Angeboten der Seniorenarbeit in Hamburg heißt es: „Die Förderung für den Betrieb eines Seniorentreffs mit einer durchschnittlichen Öffnungszeit von 20-25 Stunden wöchentlich erfolgt in Form einer Standardpauschale, deren Höhe die Bezirksämter einvernehmlich für den jeweiligen Haushaltszeitraum festlegen.“ Mit der Pauschale wird die inhaltliche Arbeit der Seniorentreffs gefördert (Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen, Honorarmittel für Kurse etc.). Die Standardpauschale beträgt derzeit € 9.000 jährlich. Raumkosten werden gesondert aus der RZ finanziert.

 

Den Seniorentreffs wurden für 2019 je € 9.000 p.a. als Pauschale (Standardförderung bei einer Öffnungszeit von 20 – 25 Stunden/Woche) gewährt.

Seniorentreffs, die die Standardöffnungszeiten überschreiten, erhalten gem. Förderrichtlinie § 5 Abs. 1. einen Zuschlag i.H.v. € 1.000 (26 bis unter 37 Stunden/Woche) bzw. € 2.000 (ab 37 Stunden/Woche).

 

Es wird vorgeschlagen, den Förderbetrag unverändert beizubehalten und für das Jahr 2020 erneut auf € 9.000 festzusetzen.

 

Exkurs Zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Seniorentreffs für 2019 und 2020

Zur Unterstützung der Seniorentreffleitungen werden in den Jahren 2019 und 2020 pro Jahr außerhalb der Rahmenzuweisung € 164.000 von der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) an die Bezirksämter ausgeschüttet. Aus diesen Mitteln soll die jährliche Pauschale, die die Seniorentreffs für die inhaltliche Arbeit erhalten, pro Seniorentreff um € 2.000 erhöht werden. Durch diese Erhöhung soll auch ein Beitrag geleistet werden, weiterhin Ehrenamtliche, insbesondere Leitungen für die Seniorentreffs zu unterstützen und zu gewinnen.

Die Mittelübertragung von € 2.000 pro Seniorentreff ist zwischenzeitlich bei fünf von sechs Trägern per Änderungsbescheid für 2019 erfolgt. 

 

 

2.2 Festlegung der Pauschale für Seniorengruppen:

Um neben dem inhaltlichen auch einen finanziellen Zusammenhang der Seniorenarbeit in den Seniorentreffs und Seniorengruppen herzustellen, wird für die Berechnung der Höhe einer Pauschale für die Seniorengruppen die Pauschale der Seniorentreffs als Bemessungsgrundlage gewählt.

Beide Angebotsformen sprechen die gleiche Zielgruppe an, halten ähnliche Angebote vor, jedoch in einem zeitlich unterschiedlichen Umfang. Für die Seniorengruppen wurde in 2013 erstmalig eine Pauschale in Höhe von € 1.700 p.a. festgelegt. Der bisherige Standard kann durch Festlegen der Pauschale für 2019 auf € 1.700 sichergestellt werden.

Es wird vorgeschlagen, den Förderbetrag unverändert beizubehalten und für das Jahr 2020 erneut auf € 1.700 festzusetzen.

 

2.3 - Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln für die Seniorentreffs und

    Seniorengruppen

 - Finanzierung der Raumnutzungsentgelte für die Seniorengruppen

Neben dem genannten Finanzierungsrahmen für die inhaltliche Arbeit in den Seniorentreffs und Seniorengruppen im Zusammenhang mit der Auskömmlichkeit der Haushaltsmittel, wird auch im Haushaltsjahr 2020 die Möglichkeit gesehen, den Trägern der staatlich geförderten Seniorentreffs und Seniorengruppen zusätzliche Mittel („Sondermittel“) für besondere, einmalige Ausgaben / spezielle Maßnahmen gesondert eine Zuwendung zukommen zu lassen.

 

Es wird vorgeschlagen, die zusätzlichen Mittel je Seniorentreff i.H.v. € 800 (2019) auf € 1.500 zu erhöhen und je Seniorengruppe die zusätzlichen Mittel i.H.v. € 500 (2019) auf € 900 zu erhöhen, so dass diese auf Antrag gewährt werden können.

 

Mit der Pauschale i.H.v. € 1.700 wird die inhaltliche Arbeit der Seniorengruppen gefördert (Aufwandsentschädigung der Ehrenamtlichen, Sach- und Veranstaltungsausgaben). Auch die Raumnutzungsentgelte werden aus der Pauschale finanziert.

Analog der Finanzierung der Räumlichkeiten für den Betrieb von Seniorentreffs wird vorgeschlagen, den Förderbetrag für die Seniorengruppen und die zu zahlenden Raumnutzungsentgelte den Trägern zur Verfügung zu stellen.

 

 

2.4              Einmalige Gemeinschaftsangebote, Zuwendungen für diverse Kirchengemeinden :

Mit diesen Veranstaltungen und Ausfahrten bieten die Kirchengemeinden den Seniorinnen und Senioren, die aus finanziellen, sozialen oder gesundheitlichen Gründen keine Reisen mehr unternehmen können, die Möglichkeit, im kleinen

Rahmen etwas Neues zu erleben, die tägliche Einsamkeit zu unterbrechen und Kontakte zu knüpfen. Die Veranstaltungen und Ausfahrten werden überwiegend im engagierten Ehrenamt geplant und durchgeführt. Diese spezielle Veranstaltungsform wird in den Förderrichtlinien bei den förderfähigen Maßnahmen ausdrücklich aufgeführt.

Aus fachlicher Sicht wird die Durchführung der genannten Maßnahmen befürwortet.

Es wird vorgeschlagen, die in Anlage 2 aufgeführten einmaligen Gemeinschaftsangebote im beantragten Umfang von € 7.930 finanziell zu unterstützen.

 

2.5              Rückstellung für unterjährige Anträge auf Förderung

In 2019 wurden unterjährige Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten i.H.v. € 10.322,40  vom Ausschuss für Soziales (und Bildung) positiv beschlossen.

Für zu erwartende Anträge auf Förderung von einmaligen Gemeinschaftsangeboten und Projekten in der Seniorenarbeit wird vorgeschlagen, die Rückstellung i.H.v. € 10.000 (2019) auf € 11.000 zu erhöhen.

Auch zukünftig wird es notwendig sein, für weitere, die offene Seniorenarbeit fördernde Projekte, insbesondere für die Entwicklung von interkulturellen und intergenerativen Maßnahmen, Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen.

 

Exkurs Seniorentreff Ritterstraße 39 / Eilbek

Aufgrund der räumlichen Situation des Treffpunktes hat die Verwaltung eine Bedarfsanalyse (Suchauftrag) für eine besser geeignete Liegenschaft für den Betrieb eines Seniorentreffs – im Einzugsbereich der Ritterstraße – an die Sprinkenhof GmbH in Auftrag gegeben. Derzeit liegen noch keine Suchergebnisse vor.

 

Es wird vorgeschlagen im Haushaltsplan 2020 Mittel i.H.v. von € 25.000 vorzuhalten, um bei erfolgreicher Suche nach geeigneten Räumen für den Betrieb eines Seniorentreffs die höheren Mietkosten zu decken.

 

Mit der Auskömmlichkeit der Mittel wird es möglich sein, eine Reserve i.H. von

€ 3.447 für unvorhergesehene Aufwendungen bei den Betriebskosten (Gebäudemanagement) zu finanzieren.

 

 

3. Votum

Mit der vorgeschlagenen Finanzverteilung für das Jahr 2020 wird es möglich sein, die bestehenden Einrichtungen im gewohnten Umfang zu fördern und darüber hinaus finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten für die Weiterentwicklung der kleinräumigen Seniorenarbeit und Förderung neuer Projekte zu schaffen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

 

 

 

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