20-3244.1

Radwegeführung im Bereich Oldenfelder Straße/Bargteheider Straße Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprüngliche Vorlage (Drs. 20-3244) wurde im Regionalausschuss Rahlstedt in seiner Sitzung am 07.09.2016 beraten und einstimmig beschlossen.

 

 

Im Einmündungsbereich Oldenfelder Straße/Bargteheider Straße wird der Radverkehr bis zum Delingsdorfer Weg auf einem Zwei-Richtungs-Radweg geführt, zum Teil als Schutzstreifen in der von der Oldenfelder Straße abzweigenden Sackgasse, an die wiederum ein privater Parkplatz anschließt. Zwischen dem Radwegabzweig in der Bargteheider Straße (Richtung Oldenfelder Straße) und Oldenfelder Straße/Ecke Delingsdorfer Weg ist er teilweise auch als Zwei-Richtungs-Radweg ausgeschildert. In der Bargteheider Straße (zwischen Kreuzung Oldenfelder Stieg/Berner Straße und dem Radwegabzweig Richtung Oldenfelder Straße) jedoch nicht. Das Straßenbegleitgrün verhindert eine gute Sicht auf entgegenkommenden Radverkehr. An der Überfahrt zum privaten Parkplatz ist das Schild, das auf Radverkehr aus beiden Richtungen hinweist, verdreht. Sinnvoll wäre es hier möglicherweise, die Fahrbahnmarkierung um Pfeile zu ergänzen, um auch so dem querenden Verkehr den Zwei-Richtungs-Radweg zu verdeutlichen.

 

Petitum/Beschluss

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Der zuständigen Behörde wird empfohlen, den Einmündungsbereich Oldenfelder Straße/Bargteheider Straße (von Einmündung Delingsdorfer Weg bis Kreuzung Bargteheider Straße/Meiendorfer Straße/Oldenfelder Stieg/Berner Straße) im Hinblick auf eine sichere Führung des Radverkehrs in Augenschein zu nehmen und die ggf. notwendigen Anordnungen, auch in Bezug auf das Straßenbegleitgrün, zu treffen. In Ermangelung der Möglichkeit, die Bargteheider Straße auch in Höhe der Einmündung der Oldenfelder Straße queren zu können (und so als Radfahrende stets rechts zu fahren), soll an dem Zwei-Richtungs-Radweg einstweilen festgehalten werden.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n