22-0509

Radverkehr im Mischverkehr auf Straßen mit hoher Kfz-Dichte Eingabe

Eingabe

Letzte Beratung: 02.12.2024 Hauptausschuss Ö 4.1

Sachverhalt

Die folgende Eingabe liegt der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung Wandsbek vor:

 

Guten Tag!

 

In den letzten Monaten wurde als Führungsform für den Radverkehr incl. Schulverkehr vermehrt der Mischverkehr auf Straßen mit hoher Dichte des Kfz-Verkehrs vorgesehen. Das wurde vom Polizeikommissariat üblicherweise damit begründet, dass bisher keine schwerwiegenden Unfälle mit Radverkehr-Beteiligung auf diesen Straßen stattgefunden haben. Sie wissen, dass diese Begründung nicht nachvollziehbar ist, da Radverkehr sich nicht auf HVS (Hauptverkehrstraßen) traut. Sie wissen, dass Sie persönlich Schulkinder in Ihrer Familie aus Sicherheitsgründen nicht auf eine HVS schicken würden.

Warum werden hier anerkannte Regelwerke nicht genutzt?

 

ERA 2010 (ERA = Empfehlungen für Radverkehrsanlagen):

Laut den ERA 2010, die wesentliche Grundlage für Verkehrsplanungen sind, ist Mischverkehr auf der Straße bei Belastungsbereich III (hohe Kfz-Dichte) als Führungsform für den Radverkehr nicht geeignet und daher nicht vorgesehen. Auch für den Belastungsbereich II ist Mischverkehr nur in Kombination mit anderen, alternativ wählbaren Führungsformen wie „Radweg ohne Benutzungspflicht“ vorgesehen. Die HVS in Hamburg gehören überwiegend zum Belastungsbereich III. 

 

Sicherheitsaudit:

Die Bundesanstalt für Straßenwesen empfiehlt zur Berücksichtigung der Verkehrssicherheit bei Straßenplanungen Sicherheitsaudits laut RSAS (Richtlinie für das Sicherheitsaudit von Straßen) 2019. 

Auf diese Sicherheitsaudits wrd z.B. auch im Leitfaden 5/2024 der AGFS NRW (Arbeitsgemeinschaft fußnger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen) hingewiesen:

In diesem Leitfaden wird zunächst erwähnt, dass Radverkehrsanlagen bekanntermaßen entsprechend den ERA 2010 angelegt werden sollen. Falls nun Radverkehrsanlagen im Belastungsbereich III z. B. wegen Platzmangels nicht möglich erscheinen, soll eine Sicherheitsbeurteilung laut RSAS 2019 erfolgen. Hierbei ist zu prüfen, ob sich aus diesem Defizit eine Gefahrenlage ergibt (laut §45 Abs. 9 Satz 3).

 

Ich frage daher:

-1 Warum wird entgegen den Empfehlungen der ERA 2010 für Straßen mit hohem Kfz-Verkehr, laut ERA Straßen mit Belastungsbereich III, der Mischverkehr als Führungsform für den Radverkehr empfohlen?

-2 Warum wird entgegen den Empfehlungen der AGFS sowie der FGSV in diesen Fällen eine Sicherheitsbeurteilung laut RSAS nicht durchgeführt? 

 

Viele Grüße,

 

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.12.2024
Ö 4.1
Lokalisation Beta

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