21-5894

Querung Bergstedter Chaussee 110 / Musikschule Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.09.2022 (Drs. 21-5744)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
01.12.2022
17.11.2022
Ö 12.6
17.11.2022
06.10.2022
Ö 14.6
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständigen Stellen werden gebeten, im Rahmen der Einrichtung der Tempo-30-Strecke vor der Kita "Kinderzimmer Bergstedter Scheune" die Verlängerung in Richtung der Bergstedter Chaussee stadteinwärts entlang der Musikschule Bergstedt zu prüfen und umzusetzen. Über das Ergebnis der Prüfung ist der Regionalausschuss Walddörfer zu informieren.

 

 

Die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 nimmt zur o. g. Beschlussempfehlung wie folgt Stellung:

 

Die Anordnung von streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h gemäß § 45 Absatz 9 Satz 4, Nr. 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildendenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern ist in den Hamburger Richtlinien zu Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV) geregelt. Bei einer Musikschule handelt es sich nicht um eine soziale Einrichtung, die unter den Schutzgedanken des § 45 Absatz 9 Satz 4 Ziffer 6 StVO fällt. Aus diesem Grunde ist die Anordnung einer eigenen Tempo 30 km/h Strecke nicht möglich.

Die Verlängerung der Tempo 30 km/h Strecke vor der Kita "Kinderzimmer Bergstedter Scheune" in Richtung der Bergstedter Chaussee stadteinwärts entlang der Musikschule Bergstedt ist schon aus diesem Grunde ebenfalls nicht möglich. Darüber hinaus würde eine solche Verlängerung die zulässige Gesamtlänge der Tempo 30 km/h Strecke von 300 Metern überschreiten.

Aus diesen Gründen ist die Anordnung einer Tempo 30 km/h Strecke vor der Musikschule rechtlich unzulässig.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n