Quartiersfonds konsumtiv geänderte Zuordnung durch den HDB
Die BV hat in ihrer Sitzung am 23.02.2017 unter der Drs.-Nr. 20-3960.2 die Maßnahme
HdJ Steilshoop - Ertüchtigung des Nebeneingangs der Interimslösung iHv 3.000 EUR
aus investiven Mitteln des Quartiersfonds beschlossen.
Die Entscheidung, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine konsumtive Maßnahme handelt, hat nunmehr der HDB (Hamburger Dienstleister Buchhaltung) getroffen. Die bereits reservierten Mittel im investiven Bereich werden dort wieder frei, gleichzeitig im konsumtiven Bereich für diese Maßnahme reserviert.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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