Gestaltungsfonds investiv - geänderte Zuordnung durch den HDB
Die BV hat in ihrer Sitzung am 22.12.2016 unter der Drs.-Nr. 20-3372.1
für das Spielhaus Farmsen für die Kostensteigerung durch Auflagen im Zuge des Nutzungsgenehmigungsverfahrens 29.500 Euro aus dem investiven Gestaltungsfonds beschlossen.
Die Entscheidung, dass es sich bei dieser Maßnahme um eine konsumtive Maßnahme handelt, hat nunmehr der HDB (Hamburger Dienstleister Buchhaltung) getroffen. Die bereits beschlossenen Mittel im investiven Bereich werden dort wieder frei, gleichzeitig im konsumtiven Gestaltungsfonds für diese Maßnahme reserviert.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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