Spielhaus Farmsen: Kostensteigerung durch Auflagen im Zuge des Nutzungsgenehmigungsverfahrens Beschlussvorlage des Aussuchusses für Finanzen und Kultur
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich geklärt, dass die Nutzungsänderung nur bei Einhaltung u.a. Punkte genehmigt werden kann. Inzwischen liegt eine konkrete Kostenschätzung über 29.500 € vor (s. Anlage), die darin enthaltenen Kosten stellen investive Maßnahmen dar. Eine Kostenbeteiligung durch die Fachbehörde (Kita-Betrieb) ist nicht möglich, da es für Investitionen in diesem Bereich keine Förderung gibt. Aus den Tagespflege-Pauschalen, die den Betreibern gewährt werden, ist eine Refinanzierung dieser Investitionen ebenfalls nicht möglich, da diese nur kleinere Investitionen und Unterhaltungsbedarfe abdecken.
Das Spielhaus Farmsen wurde mit dem Jahreswechsel 2015 / 2016 entkommunalisiert. Nach einem Interessenbekundungsverfahren erhielten die Tagesmütter `Die lütten Forscher´ mit Beschluss des JHA am 02.12.2015 den Zuschlag für die Fortführung des Angebotes im Spielhaus Farmsen. Den Betrieb konnten die Tagesmütter jedoch noch nicht aufnehmen. Hierfür fehlt bisher eine Nutzungsgenehmigung. Diese muss aufgrund der Nutzungsänderung von einem Kinderspielhaus hin zu einer Kindertagesstätte bzw. Großtagespflegestelle neu vergeben werden.
Die Bauprüfabteilung des Bezirksamtes, die für die Erteilung der Nutzungsgenehmigung zuständig ist, hat in einem Schreiben vom 8. September dieses Jahres im Wesentlichen folgende Punkte benannt, die für eine Genehmigung zwingend erforderlich sind:
Die genannten Punkte führen zu Mehrkosten, die im Einzelnen noch zu ermitteln sind. Der Architekt, der das Nutzungsgenehmigungsverfahren für das Fachamt Sozialraummanagement fachlich begleitet, hat zugesagt, bis spätestens zum 04.10.2016 eine Kostenschätzung aufzustellen, so dass diese dann im JHA am 5.10.2016 mündlich vorgetragen werden kann.
Bisherige Sanierungskosten in Höhe von knapp 20.000,- € für Fenster-, Maler- und Sanitärarbeiten wurden aus Restmittel der kommunalen Betriebsmittel finanziert.
Die Bezirksversammlung wird um Beschussfassung gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.