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Spielhaus Farmsen: Kostensteigerung durch Auflagen im Zuge des Nutzungsgenehmigungsverfahrens

Beschlussvorlage

Sachverhalt

  • Der JHA hat auf seiner Sitzung am 05.10.2016 die Vorlage vertagt und diese in den FinK überwiesen mit der Frage, ob es Möglichkeiten gibt, die notwendigen Umbaumaßnahmen aus investiven Mitteln zu  finanzieren.

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich geklärt, dass die Nutzungsänderung nur bei Einhaltung u.a. Punkte genehmigt werden kann. Inzwischen liegt eine konkrete Kostenschätzung über 29.500 € vor (s. Anlage), die darin enthaltenen Kosten stellen investive Maßnahmen dar. Eine Kostenbeteiligung durch die Fachbehörde (Kita-Betrieb) ist nicht möglich, da es für Investitionen in diesem Bereich keine Förderung gibt. Aus den Tagespflege-Pauschalen, die den Betreibern gewährt werden, ist eine Refinanzierung dieser Investitionen ebenfalls nicht möglich, da diese nur kleinere Investitionen und Unterhaltungsbedarfe abdecken.

  • Der JHA hat auf seiner Sitzung am 16.11.2016 einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung den Beschluss umsetzen möge, wenn das Geld zur Verfügung steht.
  • Der FinK hat auf seiner Sitzung am 06.12.2016 die Vorlage einstimmig beschlossen und diese als jugendrelevanten TOP zur Kenntnis in den JHA überwiesen.

 

 

Das Spielhaus Farmsen wurde mit dem Jahreswechsel 2015 / 2016 entkommunalisiert. Nach einem Interessenbekundungsverfahren erhielten die Tagesmütter `Die lütten Forscher´ mit Beschluss des JHA am 02.12.2015 den Zuschlag für die Fortführung des Angebotes im Spielhaus Farmsen. Den Betrieb konnten die Tagesmütter jedoch noch nicht aufnehmen. Hierfür fehlt bisher eine Nutzungsgenehmigung. Diese muss aufgrund der Nutzungsänderung von einem Kinderspielhaus hin zu einer Kindertagesstätte bzw. Großtagespflegestelle neu vergeben werden.

 

Die Bauprüfabteilung des Bezirksamtes, die für die Erteilung der Nutzungsgenehmigung zuständig ist, hat in einem Schreiben vom 8. September dieses Jahres im Wesentlichen folgende Punkte benannt, die für eine Genehmigung zwingend erforderlich sind:

 

  • Einbau von zwei bodentiefen Türen (Rettungswege)
  • Sicherstellung der Löschwasserversorgung
  • Einbau einer Brandwarnmeldeanlage

 

Die genannten Punkte führen zu Mehrkosten, die im Einzelnen noch zu ermitteln sind. Der Architekt, der das Nutzungsgenehmigungsverfahren für das Fachamt Sozialraummanagement fachlich begleitet, hat zugesagt, bis spätestens zum 04.10.2016 eine Kostenschätzung  aufzustellen, so dass diese dann im JHA am 5.10.2016 mündlich vorgetragen werden kann.

 

Bisherige Sanierungskosten in Höhe von knapp 20.000,- € für Fenster-, Maler- und Sanitärarbeiten wurden aus Restmittel der kommunalen Betriebsmittel finanziert. 

 

Petitum/Beschluss

Der JHA wird um Beschussfassung  gebeten, ob weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen, um die Inbetriebnahme des Spielhauses zu realisieren.

Anhänge

Kostenschätzung der Sprinkenhof GmbH