Prüfung einer Tempo 30 Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Kindertagesstätte Spitzbergenweg II Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 30.11.2016 wurden die Möglichkeiten für die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h erweitert. Sie ermöglicht solche Beschränkungen auf Straßen des überörtlichen Verkehrs oder auf weiteren Vorfahrtsstraßen im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern auch ohne den ansonsten erforderlichen Nachweis einer besonderen Gefahrenlage.
Mit Drs.20-6582 beantragte die Bezirksversammlung Wandsbek entsprechend vorgenannter Verordnung die Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Elbkinder-KiTa am Spitzbergenweg 40.
Mit Drs.:20-6884 antwortete die Verkehrsdirektion unter anderem wie folgt:
„…Nach Einschätzung der HOCHBAHN müsste bei einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h … im Spitzbergenweg, die Fahrzeit je Fahrtrichtung voraussichtlich um eine Minute verlängert werden…“
„…Die KiTa Spitzbergenweg hat einen eigenen Parkplatz, der zum Bringen und Holen genutzt werden kann. Das Gelände ist komplett umzäunt, sodass die Kinder nicht auf die Straße laufen können“
Im Ergebnis wurde der Antrag abschlägig beschieden.
Nunmehr verweist der Regionalausschuss nochmals auf die Ausnahmeregelung, welche hier durchaus zur Anwendung gebracht werden kann:
…in Ausnahmefällen kann eine Tempo 30-Strecke angeordnet werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Buslinie auf Höhe der Einrichtung abbiegt und die Länge der Tempo 30-Strecke dies berücksichtigt. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die Buslinie auf Höhe der Einrichtung abbiegt und die Länge der Tempo 30-Strecke dies berücksichtigt.“
Der Anlass, nochmals die Temporeduzierung zu beantragen, ist die nunmehr die neue Situation, dass der eigene Parkplatz aufgrund des hohen Parkdruckes durch die Mitarbeiter der Großbaustelle am Spitzbergenweg für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KiTa reserviert ist und die Eltern dort keine Hol- und Bringemöglichkeit mehr haben. Somit muss oftmals auf der gegenüberliegenden Straßenseite geparkt werden und die Kinder laufen nun auf den Geh- und Radweg.
Es ist auch zukünftig durch die Neubebauung mit einem erheblich größeren Verkehrsaufkommen zu rechnen, welches in der Beurteilung der Lage vor Ort berücksichtigt werden sollte.
Ebenfalls gibt es in der damaligen Stellungnahme der Hochbahn zu kritisieren, dass maximal 70m vor der Abbiegesituation des Busses eine Temporeduzierung zu einer Fahrtzeitverlängerung von 1 Minute führen wird. Eine wahrlich unwahrscheinliche Annahme und es ist zu hoffen, dass kein Bus ungebremst mit Tempo 50 bis zur Kreuzung heranfährt.
Gegenüberliegend der KiTa befindet sich die Bushaltestelle stadtauswärts, hier würde eine Geschwindigkeitsbegrenzung keinerlei Auswirkungen haben.
Der Elternausschuss und die KiTa-Leitung baten bereits am 19. August in einem Schreiben an die Verkehrsdirektion um Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, jedoch wurde auch diese abgelehnt, ohne jedoch auf die geänderte Situation einzugehen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Fachbehörde wird gebeten, auf Grund der Erweiterung der Möglichkeiten für die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h den Bereich vor der Elbkinder-KiTa Spitzbergenweg 40 für eine entsprechende Anordnung zu prüfen.
Hierbei möge insbesondere die Stellungnahme der Hochbahn aus Drs:20-6884 geprüft werden, inwiefern eine Geschwindigkeitsbegrenzung ab 70m vor einem Abbiegevorgang zu einer Fahrtzeitverlängerung von 1 Minute führen kann.
Des Weiteren möge bei der Prüfung die veränderte Parkplatzsituation und das bereits heute und zukünftig verstärkte Verkehrsaufkommen berücksichtigt werden.
Dem Regionalausschuss Rahlstedt möge zeitnah berichtet werden.
keine Anlage/n