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Potential für Photovoltaikanlagen beim Schienenverkehr und P+R-Anlagen prüfen Beschluss der Bezirksversammlung vom 02.03.2023 (Drs. 21-6660)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 06.06.2023 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6.1

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird ersucht,

  1. bei Sanierung und Neubau von Anlagen des öffentlichen Personennachverkehrs, wie Busbahnhöfen, oberirdischen U-Bahnhöfen und Haltestellen die Nutzung von Photovoltaikanlagen zu prüfen. Grundlage kann der bereits erstellte Solaratlas von Hamburg Energie im Geoportal sein ( Link)1.
  2. darzustellen, welche Gründe gegen die Errichtung einer Photovoltaikanlage sprechen könnten, obwohl die Liegenschaft im Solaratlas als geeignet ausgewiesen ist.
  3. zu prüfen, in welcher Form Photovoltaik-Anlagen noch auf Bahnanlagen zum Einsatz kommen könnten, insbesondere Photovoltaikanlagen zwischen den Bahngleisen und an bzw. auf Lärmschutzwänden
  4. die Deutsche Bahn analog zu 1. und 2., 3. und 4. um Stellungnahme zu den genannten Umständen für die oberirdischen S-Bahnhöfe und Haltepunkte im Bezirks Wandsbek zu bitten und das Ergebnis der Prüfung mitzuteilen.
  5. über den Stand der Planungen und Erkenntnisse dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz zu berichten.

 

 

Die BVM nimmt auf Grundlage von Auskünften der Deutschen Bahn AG (DB), Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) und der P+R-Betriebsgesellschaft GmbH (P+R) wie folgt Stellung:

 

Zu 1:

Grundsätzlich verfolgen die Verkehrsunternehmen die Strategie, erneuerbare Energien und nachhaltige Technologien zu fördern und an den Stationen zu nutzen. Die Prüfung der Realisierbarkeit von Photovoltaik-Anlagen findet sowohl für oberirdische S-/ U-Bahn-Haltestellen als auch für Busbetriebshöfe und Busumsteigeanlagen statt.

 

Darüber hinaus überprüft die DB potentielle Flächen für eine Installation von Photovoltaik-Anlagen an den Bahnhöfen im Rahmen der Erstellung von Projektaufträgen. Die DB bewertet auch nutzbare Flächen im Bestand. Um diesen Vorgang zu standardisieren, erarbeitet die DB derzeit einen bundesweit geltenden Handlungsrahmen.

 

Sanierungen oder Neubauten von Dächern von P+R-Anlagen im Bezirk Wandsbek stehen derzeit nicht an.

 

Zu 2.:

Es gibt keine grundsätzlichen Gründe, die gegen die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen sprechen. Ob Flächen und Gebäude technisch (z. B. hinsichtlich Statik und somit die Tragfähigkeit von Bestandsdächern), rechtlich und mit Blick auf Herausforderungen im Betrieb der Bahn- oder der sonstigen Anlagen geeignet sind, können die Verkehrsunternehmen erst nach einer entsprechenden Prüfung abschließend bewerten.

Die spezifischen Anforderungen erfordern zudem immer eine Betrachtung im Einzelfall.

Darüber hinaus ist jeweils zu prüfen, ob die Installation einer Photovoltaik-Anlage sinnvoll erscheint, wenn zugleich eine Begrünung des betreffenden Daches vorgeschrieben ist.

 

Zu 3.:

Grundsätzlich prüfen die Verkehrsunternehmen bei neuen Bahnanlagen (hier: Gebäude des Schienenweges), ob diese für Photovoltaik-Anlagen geeignet sind. Eine Nachrüstung ist im Einzelfall zu betrachten. Darüber hinaus gilt für Bahnanlagen

 

der HOCHBAHN:

Photovoltaikanlagen sollten in unmittelbarer Nähe zu den Einspeisepunkten liegen. Für die zugehörige Infrastruktur (neben den Photovoltaik-Modulen auch Wechselrichter, Transformatoren etc.) stünden im Gleisbereich in der Regel keine ausreichenden Flächen zur Verfügung. Darüber hinaus bestünde in unmittelbarer Nähe der Gleise (Rückleitererde) die Gefahr von Streustromkorrosion durch den Bahnstrom. Auf der Strecke gibt es zudem kaum nennenswerte Verbraucher:innen, so dass die gesamte erzeugte Energie ins Verteilnetz eingespeist werden müsste. Entsprechende Einspeisepunkte müssten durch den/die Verteilungsnetzbetreiber:in geschaffen werden. Eine direkte Einspeisung des Solarstroms ins Bahnstromnetz ist technisch ausgeschlossen.

 

der DB:

Ein vorgeschlagener Einsatz zwischen den Bahngleisen und an bzw. auf Lärmschutzwänden ist leider nicht möglich, da die Photovoltaik-Module derzeit noch keine bautechnische Zulassung bzw. Freigabe (bei Sog- und Drucklasten für vorbeifahrende Züge) des Eisenbahn-Bundesamts haben, die Lärmschutzwände im Bestand nicht für Photovoltaik-Anlagen bemessen sind und v.a. die Wege zwischen Gleisen als Dienst- oder Flucht- und Rettungswege freigehalten werden müssen.

Sollten Flächen jedoch derzeit oder zukünftig nicht mehr für Bahnzwecke benötigt werden, groß genug und solar „geeignet“ sein, kann ein Erwerb und entsprechende Nutzung durch Dritte bei der DB angefragt werden.

 

Zu 4.:

Ein Ergebnis liegt noch nicht vor, da die Bewertung der DB-Stationen im Bezirk Wandsbek mit Blick auf die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen noch aussteht.

 

Zu 5.:

Eine Berichterstattung kann erfolgen, sobald die DB ihre Bewertung abgeschlossen hat.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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