22-4190

Poller auf dem Wandsewanderweg - ist dieser weiterhin erforderlich? Kleine Anfrage vom 25.08.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

An die CDU-Bezirksfraktion Wandsbek haben sich Bürger gewandt, die einen Poller auf dem Wandsewanderweg in der Nähe der Wandsbeker Allee (Höhe Judohalle) und der dortigen Wassermessstation, im Bereich der Abzweigung zum Gelände von Fördern & Wohnen, kritisieren. Der betreffende Poller befindet sich mittig auf der Wegeverbindung und wird insbesondere mit Blick auf Radfahrer sowie Fahrräder mit Anhängern und breitere Kinderwagen als mögliches Hindernis wahrgenommen. Zudem werden seine Erkennbarkeit bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen sowie seine grundsätzliche Erforderlichkeit hinterfragt. Ein Foto des betreffenden Pollers ist dieser Anfrage beigefügt.

Die Fachanweisung Absperrelemente 1/02 der Behörde für Inneres vom 1. Juli 2002 sieht vor, dass die Erforderlichkeit von Absperrelementen kritisch zu hinterfragen ist. Nach Ziffer 4.1.4 sollen Absperrelemente unter anderem dann abgebaut werden, wenn sie selbst Hindernisse für berechtigte Wegenutzer, beispielsweise Radfahrer, darstellen. Sind sie aus Sicherheitsgründen erforderlich, sollen sie möglichst versetzt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 03.09.2026

  1. Wann, durch welche Stelle und aus welchem konkreten Grund wurde der auf dem beigefügten Foto dargestellte Poller aufgestellt?

Bezirksamt Wandsbek:

Der Poller wurde vor einigen Jahren durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes – Stadtgrün aufgestellt. Der herausnehmbare Absperrpoller wurde eingebaut, um das Befahren des Wandse-Wanderweges von der Wandsbeker Allee mit PKW zu unterbinden.

  1. Welche konkreten Erkenntnisse liegen dem Bezirksamt über ein unbefugtes Befahren dieses Abschnitts des Wandsewanderwegs mit Kraftfahrzeugen vor und inwiefern rechtfertigen diese aus Sicht des Bezirksamtes die Aufstellung und den weiteren Verbleib des Pollers?

Bezirksamt Wandsbek:
Durch den Poller, der schon einige Jahre den Weg schützt, wird dieser (der Weg) derzeit nicht mehr befahren. Wie eine aktuelle Begehung zeigt, besteht aber noch immer Bedarf auf die Fläche zu fahren. Es war ein Kleinbus auf der Fläche an der Sporthalle abgestellt, der über das Tor als Zufahrt zur Turnhalle gefahren ist.

  1. Wie bewertet das Bezirksamt den Standort und die Ausgestaltung des Pollers hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Erkennbarkeit, insbesondere für Radfahrer und bei Dunkelheit, sowie vor dem Hintergrund der Fachanweisung Absperrelemente 1/02 der Behörde für Inneres vom 1. Juli 2002?

Bezirksamt Wandsbek:
Der Poller hat im Kopfbereich einen rund 12 cm breiten, rot-weißen, reflektierenden Streifen, der auch nachts für Radfahrende bei eingeschalteter Beleuchtung gut erkennbar ist.

  1. Wird das Bezirksamt die Erforderlichkeit und den Standort des Pollers aufgrund der vorgebrachten Bedenken erneut überprüfen und gegebenenfalls einen Rückbau, eine Versetzung oder eine andere Lösung veranlassen? Falls nein, warum nicht?

Bezirksamt Wandsbek:
Nein, es besteht kein Handlungsbedarf. Der Poller ist erkennbar und rechts und links ist ausreichend Platz (Breite mindestens 120 cm), um mit Lastenfahrrädern oder breiten Kinderwagen daran vorbeizufahren.

Anhänge

Foto

Lokalisation Beta
Wandsbeker Allee
Stadtteile

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.

Themen Beta

Keine Themen erkannt.

Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.