Poller auf dem Wandsewanderweg - ist dieser weiterhin erforderlich? Kleine Anfrage vom 25.08.2026
An die CDU-Bezirksfraktion Wandsbek haben sich Bürger gewandt, die einen Poller auf dem Wandsewanderweg in der Nähe der Wandsbeker Allee (Höhe Judohalle) und der dortigen Wassermessstation, im Bereich der Abzweigung zum Gelände von Fördern & Wohnen, kritisieren. Der betreffende Poller befindet sich mittig auf der Wegeverbindung und wird insbesondere mit Blick auf Radfahrer sowie Fahrräder mit Anhängern und breitere Kinderwagen als mögliches Hindernis wahrgenommen. Zudem werden seine Erkennbarkeit bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen sowie seine grundsätzliche Erforderlichkeit hinterfragt. Ein Foto des betreffenden Pollers ist dieser Anfrage beigefügt.
Die Fachanweisung Absperrelemente 1/02 der Behörde für Inneres vom 1. Juli 2002 sieht vor, dass die Erforderlichkeit von Absperrelementen kritisch zu hinterfragen ist. Nach Ziffer 4.1.4 sollen Absperrelemente unter anderem dann abgebaut werden, wenn sie selbst Hindernisse für berechtigte Wegenutzer, beispielsweise Radfahrer, darstellen. Sind sie aus Sicherheitsgründen erforderlich, sollen sie möglichst versetzt werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 03.09.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Der Poller wurde vor einigen Jahren durch das Fachamt Management des öffentlichen Raumes – Stadtgrün aufgestellt. Der herausnehmbare Absperrpoller wurde eingebaut, um das Befahren des Wandse-Wanderweges von der Wandsbeker Allee mit PKW zu unterbinden.
Bezirksamt Wandsbek:
Durch den Poller, der schon einige Jahre den Weg schützt, wird dieser (der Weg) derzeit nicht mehr befahren. Wie eine aktuelle Begehung zeigt, besteht aber noch immer Bedarf auf die Fläche zu fahren. Es war ein Kleinbus auf der Fläche an der Sporthalle abgestellt, der über das Tor als Zufahrt zur Turnhalle gefahren ist.
Bezirksamt Wandsbek:
Der Poller hat im Kopfbereich einen rund 12 cm breiten, rot-weißen, reflektierenden Streifen, der auch nachts für Radfahrende bei eingeschalteter Beleuchtung gut erkennbar ist.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein, es besteht kein Handlungsbedarf. Der Poller ist erkennbar und rechts und links ist ausreichend Platz (Breite mindestens 120 cm), um mit Lastenfahrrädern oder breiten Kinderwagen daran vorbeizufahren.
Foto
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