21-1233

Planierter Seitenstreifen Kösliner Straße 18-20 Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Bewohner der Kösliner Straße und der Straße Blomeweg haben festgestellt, dass der ehemals begrünte Seitenstreifen, vor den Häusern Kösliner Straße 18-20, nach der

Bebauung des Grundstückes, befestigt bzw. planiert wurde. Es ist zu klären, warum diese Planierung vor den dortigen Häusern durchgeführt wurde.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

  1. ob es sich bei dem Seitenstreifen vor den Häusern Kösliner Straße 18-20 um öffentlichen Grund handelt.
  2. die Befestigung bzw. Planierung dieses Seitenstreifens wasserdurchlässig ist
  3. ob die Durchführung der Maßnahme mit der Verwaltung abgesprochen wurde.

 

Es wird gebeten, den Regionalausschuss Rahlstedt über das Ergebnis zeitnah zu informieren.

 

Anhänge