21-1233.1

Planierter Seitenstreifen Kösliner Straße 18-20 Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 13.5.2020 zum geänderten Ursprungsantrag der CDU-Fraktion Drs.Nr. 21-1233

 

Bewohner der Kösliner Straße und der Straße Blomeweg haben festgestellt, dass der ehemals begrünte Seitenstreifen, vor den Häusern Kösliner Straße 18-20, nach der

Bebauung des Grundstückes, befestigt bzw. planiert wurde. Es ist zu klären, warum diese Planierung vor den dortigen Häusern durchgeführt wurde.

 

 

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen,

  1. ob es sich bei dem Seitenstreifen vor den Häusern Kösliner Straße 18-20 um öffentlichen Grund handelt.
  2. die Befestigung bzw. Planierung dieses Seitenstreifens wasserdurchlässig ist
  3. ob die Durchführung der Maßnahme mit der Verwaltung abgesprochen wurde. Im Falle der Unzulässigkeit wird die Verwaltung um Herstellung ordnungsgemäßer Zustände gebeten.

Es wird gebeten, den Regionalausschuss Rahlstedt über das Ergebnis zeitnah zu informieren.

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