20-6742

Parkzeitbegrenzung in der Herthastraße Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

In der Herthastraße auf Höhe der Hausnummer 2 gibt es ca. vier öffentliche Stellplätze. Diese werden derzeit vor allem durch Dauerparker genutzt und stehen damit den Kunden der Gewerbetreibenden nicht zur Verfügung. Das Ladensterben entlang der Bramfelder Chaussee wirkt sich derzeit negativ auf das Erscheinungsbild entlang der Magistrale und des Bramfelder Ortskerns aus.

Um dem vorzubeugen und die Gewerbetreibenden zu unterstützen könnten die Parkplätze als Parkraumbewirtschaftungszone mit dem Zusatzzeichen Benutzung einer Parkscheibe während der allgemeinen Ladenöffnungszeiten ausgewiesen werden.

Der Regionalausschuss möge beschließen:

Petitum/Beschluss

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,

  1. zu prüfen ob die o.g. Parkplätze als Parkraumbewirtschaftungszone mit dem Zusatzzeichen Benutzung einer Parkscheibe (30 Minuten) während der allgemeinen Ladenöffnungszeiten ausgewiesen werden können.
  2. den Regionalausschuss das Ergebnis mitzuteilen.
Anhänge

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