21-6282

Parken in der Tempo-30-Zone Marienthal - akute Gefährdung Beschluss der Bezirksversammlung vom 17.11.2022 (Drs. 21-6151)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
25.01.2023
19.01.2023
15.12.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zur Eingabe Drs. 21-5940.1 Stellung zu nehmen.

 

 

Stellungnahme des PK 37:

 

Das PK 37 hat als zuständige Fachbehörde zusammen mit W/MR 2[1] mit Anordnung vom 11.01.2022 den ruhenden Verkehr in der Oktaviostraße neu geordnet. Es wurde das Gehwegparken durch die Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) angeordnet und Fahrbahneinengungen mit den Verkehrszeichen 626 (Leitplatten) zur Verkehrsberuhigung eingerichtet.

 

In der Oktaviostraße befinden sich keine Seitenstreifen. Halteverbote sind in der Tempo-30-Zone nicht erforderlich oder begründbar.

 

Der von dem Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft mitgesandte Vorschlag für Verkehrszeichen 315 in der Tempo-30-Zone ist dementsprechend nicht mehr aktuell.

 

Die geschilderten „prekären“ Situationen oder eine große Unfallgefahr durch die Neuordnung des ruhenden Verkehrs, konnte von der Straßenverkehrsbehörde des PK 37 nicht beobachtet oder festgestellt werden. Es kam 2022 zu 5 Unfällen in der Oktaviostraße zwischen Ernst-Albers-Straße und Kielmannseggstraße, die nicht im Zusammenhang mit den geschilderten Situationen zu sehen sind.

 

In den Straßen Kielmannseggstraße, Ernst-Albers-Straße, Ahornstraße, Nöpps, Behrensstraße, Luisenstraße, Am Husarendenkmal und An der Marienanlage ist keine Neuordnung erforderlich oder möglich.

 

Die vorgeschlagenen Gehwegbereiche befinden sich in den Kronen- oder Wurzelbereichen der Bäume, es sind Versorgungsanschlüsse von den Wasserwerken vorhanden oder die Auftrittshöhe der Bordsteine ist zu hoch. Außerdem sind die Straßenbreiten immer ausreichend, um einen gefahrlosen Begegnungsverkehr bei auf der Fahrbahn parkenden Fahrzeugen zu ermöglichen.

 

In der Kielmannseggstraße vor dem Gehölz können keine Schrägparkplätze eingerichtet werden. Nach der aktuellen ReStra (Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen) sind dafür 5,20 Meter (ab Gehweg) erforderlich, die verbleibende Fahrbahnbreite von ca. 3 Metern reicht nicht mehr für den Mischverkehr aus. Dabei ist die notwenige Gehwegbreite und ein Überhangstreifen zu berücksichtigen.

 

Fazit:

Aufgrund der Neuordnung des ruhenden Verkehrs und der aktuellen Gegebenheiten in der Oktaviostraße und den anderen aufgeführten Straßen, kann das PK 37 den Vorschlägen nicht zustimmen oder diese genehmigen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n