Örtlichkeit: Bergstedter Chaussee Nr. 85
In dem oben genannten Bereich der Bergstedter Chaussee werden die Nebenflächen durch Kraftfahrzeuge widerrechtlich befahren und beparkt. Durch dieses ordnungswidrige Befahren kommt es wiederholt zu Beschädigungen der Nebenflächen und Verdichtung des Bodens.
Auch vor dem Hintergrund wiederkehrender Beschwerden schlägt die Verwaltung daher zum Schutz der Nebenflächen den Einbau von 9 Eichenspaltpfählen vor. Durch den Einbau der Eichenspaltpfähle sollen weitere Beschädigungen vermieden werden.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität wird um Zustimmung gebeten.