21-3219

Öffentlichkeit in Bauprüfausschüssen rechtssicher herstellen Antrag der FDP-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.06.2021
Ö 6.3
07.06.2021
06.05.2021
Sachverhalt

Nach § 13 Abs. 3 BezVG ist es dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung möglich, in Fällen, in denen die Sitzungen eines Ausschusses an einem Ort aufgrund äußerer, nicht kontrollier­barer Umstände erheblich erschwert sind, auf Antrag der Mehrheit der Bezirksversammlung und im Benehmen mit den stellvertretenden Vorsitzenden zuzulassen, dass Sitzungen mittels einer Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden.

Diese Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich; durch die Bezirksversammlung oder den Hauptausschuss kann hiervon abweichend jedoch bestimmt werden, unter welchen Voraus­setzungen der Öffentlichkeit Zugang über elektronische Übermittlungswege gewährt werden kann.

Während einige Bauprüfausschüsse zurzeit nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen, wurde zu anderen Ausschüssen jeweils ein nicht-öffentlicher und ein Link für die Öffent­lichkeit versendet. Diesem Vorgehen mangelt es aktuell an einer rechtlichen Grundlage, da weder in der Bezirksversammlung noch im Hauptausschuss ein entsprechender Beschluss gefasst wurde, um die Öffentlichkeit im ersten Teil für die Unterausschüsse für Bauprüf­angelegenheiten herzustellen. Diese ist für die Wandsbekerinnen und Wandsbeker enorm wichtig, da sie die Möglichkeit bietet, Ihre Anliegen vorzutragen sowie Fragen und Beschwer­den direkt an die Verwaltung in Anwesenheit der politischen Akteure zu stellen.

Durch die Änderung der Geschäftsordnung ist folgende Möglichkeit zur Öffentlichkeits­beteiligung bei Bauprüfausschüssen rechtssicher möglich:

  1. Bürger müssen sich bis spätestens 2 Werktage vor Sitzungsbeginn entweder bei der Verwaltung oder hilfsweise beim Vorsitzenden des Bauprüfausschusses anmelden
  2. Es wird ein separater Link für den Ausschuss und diejenigen Bürger bereitgestellt, die sich fristgerecht angemeldet haben
  3. Der Link für den nicht-öffentlichen Teil darf nicht veröffentlicht werden

 

 

Die Bezirksversammlung Hamburg-Wandsbek möge beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Ergänzung des § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Hamburg-Wandsbek:

„Für die grundsätzlich nicht öffentlich tagenden Bauprüfausschüsse wird im Falle einer online durchgeführten Sitzung bei Bedarf ein zweiter Link denjenigen Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellt, die sich bis spätestens 2 Werktage vor Sitzungsbeginn bei der Verwaltung oder der/dem Ausschussvorsitzenden angemeldet haben.“

 

Anhänge

keine Anlage/n