Öffentlichkeit in Bauprüfausschüssen rechtssicher herstellen Antrag der FDP-Fraktion
Letzte Beratung: 07.06.2021 Hauptausschuss Ö 6.3
Nach § 13 Abs. 3 BezVG ist es dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung möglich, in Fällen, in denen die Sitzungen eines Ausschusses an einem Ort aufgrund äußerer, nicht kontrollierbarer Umstände erheblich erschwert sind, auf Antrag der Mehrheit der Bezirksversammlung und im Benehmen mit den stellvertretenden Vorsitzenden zuzulassen, dass Sitzungen mittels einer Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden.
Diese Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich; durch die Bezirksversammlung oder den Hauptausschuss kann hiervon abweichend jedoch bestimmt werden, unter welchen Voraussetzungen der Öffentlichkeit Zugang über elektronische Übermittlungswege gewährt werden kann.
Während einige Bauprüfausschüsse zurzeit nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen, wurde zu anderen Ausschüssen jeweils ein nicht-öffentlicher und ein Link für die Öffentlichkeit versendet. Diesem Vorgehen mangelt es aktuell an einer rechtlichen Grundlage, da weder in der Bezirksversammlung noch im Hauptausschuss ein entsprechender Beschluss gefasst wurde, um die Öffentlichkeit im ersten Teil für die Unterausschüsse für Bauprüfangelegenheiten herzustellen. Diese ist für die Wandsbekerinnen und Wandsbeker enorm wichtig, da sie die Möglichkeit bietet, Ihre Anliegen vorzutragen sowie Fragen und Beschwerden direkt an die Verwaltung in Anwesenheit der politischen Akteure zu stellen.
Durch die Änderung der Geschäftsordnung ist folgende Möglichkeit zur Öffentlichkeitsbeteiligung bei Bauprüfausschüssen rechtssicher möglich:
Die Bezirksversammlung Hamburg-Wandsbek möge beschließen:
Ergänzung des § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Bezirksversammlung Hamburg-Wandsbek:
„Für die grundsätzlich nicht öffentlich tagenden Bauprüfausschüsse wird im Falle einer online durchgeführten Sitzung bei Bedarf ein zweiter Link denjenigen Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellt, die sich bis spätestens 2 Werktage vor Sitzungsbeginn bei der Verwaltung oder der/dem Ausschussvorsitzenden angemeldet haben.“
keine Anlage/n
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