22-3717

Öffentliche Sitzbänke künftig stärker altersgerecht und barrierearm gestalten Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 02.06.2026 Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 6.3

Sachverhalt

Öffentliche Sitzbänke sind ein wichtiger Bestandteil der Aufenthaltsqualität im Bezirk. Sie ermöglichen Erholung, kurze Pausen und tragen dazu bei, dass Grünanlagen, Wegebeziehungen und öffentliche Räume von möglichst vielen Menschen genutzt werden nnen.

Gerade für ältere Menschen sowie für Personen mit Mobilitätseinschränkungen ist dabei entscheidend, dass Sitzgelegenheiten nicht nur vorhanden, sondern auch gut nutzbar sind. Zu niedrige Sitzflächen oder fehlende Armlehnen erschweren häufig das Hinsetzen und insbesondere das Wiederaufstehen. Auch für Menschen, die auf einen Rollator, Rollstuhl oder andere Gehhilfen angewiesen sind, ist die konkrete Ausgestaltung von Sitzgelegenheiten von großer Bedeutung.

Dies gewinnt im Bezirk Wandsbek zusätzlich an Bedeutung. Wandsbek gilt im Hamburger Vergleich als ältester Bezirk, und der Anteil älterer Menschen ist hier besonders hoch. Vor diesem Hintergrund sollte bei der Neuaufstellung oder Erneuerung von Sitzbänken künftig stärker darauf geachtet werden, dass an geeigneten Standorten auch altersgerechte und barrierearme Sitzangebotegeschaffen werden.

Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutzge beschließen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten,

  1. bei der Neuaufstellung oder Erneuerung von Sitzbänken im öffentlichen Raum künftig stärker zu prüfen, an welchen geeigneten Standorten altersgerechte und barrierearme Sitzgelegenheiten vorgesehen werden können,
  2. dabei insbesondere zu prüfen, ob an Standorten mit mehreren Sitzgelegenheiten mindestens eine Bank mit erhöhter Sitzfläche sowie Rücken- und Armlehnen ausgestattet werden kann,
  3. zu prüfen, inwiefern an geeigneten Standorten auch Flächen für Rollatoren, Rollstühle oder andere Mobilitätshilfen im unmittelbaren Umfeld der Sitzgelegenheiten mitgedacht werden können,
  4. dem zuständigen Fachausschuss darzustellen, welche Grundsätze oder Kriterien bei der Auswahl und Ausgestaltung solcher Sitzgelegenheiten künftig berücksichtigt werden können.
Bera­tungs­reihen­folge
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