21-8338.1

Öffentliche Lernräume für Schüler in Wandsbek Auskunftsersuchen vom 24.01.2024

Antwort zu Anfragen

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.05.2024
Ö 6.2
29.04.2024
Ö 8.1
18.04.2024
Ö 15.1
Sachverhalt

Leider ist es für viele schulpflichtige Kinder und Jugendliche nur schwer möglich, im familiären Wohnumfeld ruhige Lernräume zu finden, um dort Hausaufgaben zu erledigen, Präsentationen anzufertigen oder sich auf Klassenarbeiten vorzubereiten. Oftmals können sie zu Hause auch keine digitalen Lernangebote nutzen. Für diese Schülerinnen und Schüler wäre ein Angebot öffentlicher Lernräume im Stadtteil hilfreich.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) antwortet wie folgt:           12.02.2024

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) antwortet wie folgt:                          06.03.2024

Vorbemerkung der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB):

Die Anforderungen an Schulräume und -gebäude haben sich in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Dies bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler sich in Schulgebäuden wohlfühlen und ungestört kommunizieren und lernen können. Das Hamburger Schulgesetz beschreibt das Ziel einer Schule, in der alle Kinder ganztägig gemeinsam miteinander und voneinander lernen müssen.

 

Das in Hamburg geltende Musterflächenprogramm definiert den baulichen Rahmen für diese Lehr- und Lernbedingungen. Für die veränderten Anforderungen, die durch ganztägige und inklusive Bildung an Schule gestellt werden, bietet das Musterflächenprogramm weitreichende räumliche Gestaltungsmöglichkeiten. Im Rahmen der vorgegebenen Gesamtquantitäten liegt die Nutzungsentscheidung weitgehend in der Eigenverantwortung der Schulen. Die Selbstverantwortung der Schulen und der Verzicht auf Detailvorgaben ermöglichen neue Gestaltungsfreiheiten. Schulen können z. B. selbst entscheiden, ob sie Unterrichtsräume nachmittags für ein ruhiges, selbstgesteuertes Lernen zur Verfügung stellen, Selbstlernzentren in Pausenräumen anbieten oder Lernräume in Bibliotheken einrichten.

 

Mit Einführung des flächendeckenden ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebotes in Hamburg haben sich Schulen zu einem ganztägigen Lern- und Erfahrungsort entwickelt. Mit dem Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft über den Antrag Drs. 21/4866 „Maßnahmen zur Verbesserung des Ganztages an Hamburgs Schulen Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Guter Ganztag“!“ wurde der Startschuss für eine Weiterentwicklung des Ganztags an allen Hamburger Schulen gegeben. In diesem Zusammenhang wurden zusätzliche Unterstützungsangebote, wie das Förderprogramm Sonderfonds Guter Ganztag, an der Schnittstelle von Raum und Pädagogik geschaffen, die von Beginn an und bis heute von Schulen selbstverantwortet genutzt werden.

 

  1. Welche Räumlichkeiten stehen an den einzelnen Schulstandorten in Wandsbek ganztags oder zumindest teilweise zur Verfügung, die sich grundsätzlich für die Einrichtung von Lernräumen eignen könnten?

 

Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB):

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Inwiefern sind bereits bestehende Schulstandorte in der Lage, geeignete Lernräume zu bieten und wo erhalten Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, diese zu nutzen?

 

Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB):

Siehe Vorbemerkung.

 

  1. Welche weiteren öffentlichen Räume im Bezirk könnten sich dafür eignen, beispielsweise an Hochschulen oder in Bücherhallen?

 

Behörde für Kultur und Medien (BKM):

Im Bezirk Wandsbek gibt es acht Bücherhallen, die je nach Größe des Standortes neben einem umfangreichen Medien- und Veranstaltungsgebot auch Möglichkeiten des Arbeitens und Lesens für einzelne und Gruppen bieten. Die Angebote stehen allen Nutzergruppen zur Verfügung, die vorhandenen Plätze sind zeitweise durch Veranstaltungsformate belegt. Die Zielgruppe der Schülerinnen und Schüler nutzt unterschiedliche Sitzmöglichkeiten.

 

Eine Übersicht der Platzangebote in den Bücherhallen kann der Anlage entnommen werden.

 

  1. Wie steht die Verwaltung zur Idee der Einrichtung von Lernräumen für Schülerinnen und Schüler?

 

Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB):

Siehe Vorbemerkung.

 

 

 

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