Öffentliche Ausschreibung der Bezirksamtsleitung Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur Drs. 21-5942
Letzte Beratung: 23.01.2023 Hauptausschuss Ö 6.1.1
Änderungen in kursiv:
Mit Wirkung zum 1. Juli 2017 wurde der jetzige Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff am 30. Mai 2017 vom Senat offiziell für sechs Jahre bestellt. Damit wird die Amtszeit des Bezirksamtsleiters Ritzenhoff Mitte nächsten Jahres enden. Laut § 34 Abs. 2 BezVG schreibt der Senat die Stelle des Bezirksamtsleiters öffentlich aus. Von einer Ausschreibung kann allerdings abgesehen werden, wenn die Bezirksversammlung dies mit einer Mehrheit ihrer Mitglieder beschließt (§ 34
Abs. 2 Satz 2 BezVG).
Eine öffentliche Ausschreibung hat den Vorteil, dass nachweislich eine Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst und entsprechende Qualifikationen, auch zur Führung eines großen Personalkörpers, vorhanden sein müssen. Kommunalpolitische Erfahrungen und gute Kenntnisse über die bezirklichen Gegebenheiten reichen allein nicht aus, um ein Bezirksamt zu leiten. Die Herausforderungen für die Verwaltung des einwohnerstärksten Bezirks Hamburg nehmen immer weiter zu. Ausdrücklich sollte daher in der Ausschreibung darauf hingewiesen werden, dass Voraussetzung die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine gleichwertige Qualifikation ist. Ebenfalls sind Konfliktlösungskompetenz, Medienkompetenz und Aufgeschlossenheit notwendig für die Leitung des Bezirksamtes.
Zudem ist der geforderte Ausschreibungskatalog nicht nur hinsichtlich der allgemeinen Qualifikationen zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren, sondern auch hinsichtlich der inhaltlichen Aufgaben, die die aktuelle und zukünftige Lage und Entwicklung des Bezirkes Wandsbek betreffen. So soll beispielsweise - neben Herausforderungen wie Management der Flüchtlingsthematik - darauf geachtet werden, dass ein steter Austausch mit den Nachbargemeinden außerhalb der Landesgrenzen stattfindet, in den die zuständigen Sprecher/innen der Fraktionen mit einbezogen sind. Zudem soll der Bezirksversammlung regelmäßig Bericht erstattet werden. Intensivere Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden, aber auch den Fraktionen diesbezüglich ist notwendig, da der Bezirk Wandsbek über eine lange Landesgrenze und vielfältige Außenbezirke verfügt: Themen wie Bauen, Wohnen, Mobilität, Arbeitsplätze, Pendler-Bedarfe, Klima/Umwelt/Natur und andere sind ohne Austausch und Abstimmung mit den Nachbargemeinden seitens des Bezirkes allein weder sinnvoll gestaltbar noch können im Bedarfsfall allein seitens des Bezirkes Lösungen für Landesgrenzen-übergreifende Herausforderungen gefunden werden.
Da eine öffentliche Ausschreibung frühzeitig anberaumt und drei Monate vor Ende der Amtszeit abgeschlossen sein sollte (§ 34 Abs 3 Satz 2 BezVG), möge sich bereits jetzt dafür eingesetzt werden, dass eine öffentliche Ausschreibung der Stelle des Bezirksamtsleiters oder der Bezirksamtsleiterin durchgeführt wird.
Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:
keine Anlage/n
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