22-0339.1

Öffentlich-rechtliche Unterbringung Am Luisenhof - Anlauf und Aktuelle Lage Auskunftsersuchen vom 09.10.2024

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 12.12.2024 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.1

Sachverhalt

In der ersten Augusthälfte 2024 begann der Einzug in die öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) "Am Luisenhof" im Stadtteil Farmsen-Berne. Mit dieser neuen Einrichtung verfügt der Stadtteil nun über mehr Unterkünfte als viele andere Viertel Hamburgs. Besonders die hohe Konzentration von Unterkünften im Ortsteil Farmsen, der bereits mehrere größere Unterkünfte beherbergt, führt zu erheblichem Unmut in der Bevölkerung. Selbst unter den Bewohnern, die grundsätzlich eine positive Haltung gegenüber der Aufnahme von Flüchtlingen einnehmen, sorgt diese Ballung für Irritationen.

 

Der Einzug der neuen Bewohner begann am 8. August und erfolgte schrittweise teilweise auch nachts. Dabei wurden die direkten Anwohner durch den nächtlichen Lärm aus dem Schlaf gerissen. Viele äerten Unverständnis über die unangekündigten nächtlichen Aktivitäten. Aufgrund der bisherigen Ankündigungen der Sozialbehörde und von „rdern&wohnen AöR“ (f&w) waren die Anwohner davon ausgegangen, dass die Neuankömmlinge während der regulären Geschäfts- bzw. Betreuungszeiten einziehen würden. Durch den Lärm alarmiert, konnten Anwohner beobachten, wie Umzugs-LKWs vorfuhren und Möbel in die Wohnungen transportiert wurden, während andere Möbelstücke ins Freie gestellt und der Witterung ausgesetzt wurden.

 

Auch soll sich der Parkdruck im Umfeld der Unterkunft deutlich erhöht haben. Ausländische Kennzeichen erwecken zumindest die Vermutung, dass es sich hierbei um Fahrzeuge von Bewohnern oder deren Gäste handeln könnte. Besonders das rechtswidrige Abstellen der Fahrzeuge vor Altglas-Containern im Tegelweg erhitzt die Gemüter von Anwohnern. Besonders kritisch sind allerdings die Anwohnerberichte über augenscheinlichen Cannabiskonsum in der Nähe eines Spielplatzes, während dort Kinder spielten, zu bewerten. Dies sorgt angesichts des kürzlich in Kraft getretenen Cannabisgesetzes der Bundesregierung, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor passivem Konsum betont, für Besorgnis.

 

Dies vorausgeschickt fragen wir die Behörde:

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) antwortet wie folgt:                                                                                                                                                   26.11.2024

 

Vorbemerkung der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Das Wohlergehen sowie das gemeinschaftliche Miteinander der Unterkunftsbewohnerinnen und -bewohner sowie der umliegenden Nachbarschaft haben für die Sozialbehörde und F&W oberste Priorität. Zwar wird eine möglichst eigenständige Lebensführung und damit verbunden auch Eigenverantwortung der Unterkunftsbewohnerinnen und -bewohner in öffentlich-rechtlicher Unterbringung ermöglicht und erwartet, dennoch hat F&W gleichzeitig wie an jedem Standort aufmerksam im Blick, ob es innerhalb der Unterkunft zu Fehlverhalten der Bewohnerinnen und Bewohner kommt. Soweit wie möglich, wird auch das unmittelbare Unterkunftsumfeld beobachtet. Werden Verstöße gegen die Haus- und Benutzungsordnung oder davon unabhängig unangemessenes Verhalten durch das Unterkunfts- und Sozialmanagement (UKSM) festgestellt, trifft dieses im Rahmen seiner Befugnisse eine angemessene Maßnahme von einer Ermahnung bis hin zu einer Verlegung in eine andere Unterkunft als letztes Mittel. Besteht der Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat, schaltet F&W (zusätzlich) die Polizei ein.

 

Sollte die Nachbarschaft der Unterkunft ausgehend von deren Bewohnerinnen und Bewohnern Verhalten als Störungen empfinden oder tatsächlich Fehlverhalten feststellen, kann sich diese während der regulären Arbeitszeiten jederzeit direkt an das UKSM wenden. Entsprechende Kontaktdaten hat F&W kommuniziert bzw. stellt F&W auch online zur Verfügung:  https://www.foerdernundwohnen.de/unternehmen/standorte. Außerhalb der Bürozeiten des UKSM sowie generell bei Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten und auch in Notfällen ist die Polizei zu kontaktieren. Im Übrigen kann Feedback auch zentral bei F&W über ein Online-Formular sowie die wöchentliche Feedbacksprechstunde abgegeben werden, siehe https://www.foerdernundwohnen.de/unternehmen/feedback-und-compliance/feedback. F&W geht allen Anliegen konsequent nach und trifft bei Beschwerden im Rahmen der Notwendigkeiten und Möglichkeiten adäquate Maßnahmen zur Verbesserung der Situation.

 

Grundsätzlich handelt es sich nach Wahrnehmung und ersten Erfahrungen von F&W bei der Unterkunft Tegelweg (Am Luisenhof) jedoch um eine im Betrieb unauffällige Unterkunft.

 

Der Senat hat im Übrigen bereits unter anderem mit Drs. 22/8879, 22/8924, 22/8975, 22/9048, 22/9151, 22/9252, 22/9375, 22/9479, 22/9556, 22/9644, 22/10558, 22/10781, 22/10817, 22/11139, 22/11753, 22/12404, 22/12510, 22/12629, 22/13290, 22/14497, 22/15319, 22/15739, 22/15891 sowie 22/16481 umfassend zu der Wohnunterkunft Tegelweg (Am Luisenhof) berichtet.

 

Darüber hinaus hat die Sozialbehörde zu den Planungen die Bezirksversammlung Wandsbek unter anderem mit BV-Drs. 21-5571.1 (https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017163), BV-Drs. 21-5858 (https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017338) und BV-Drs. 21-6384 (https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017977) informiert.

 

Die Planungen für die Unterkunft sind zudem im Anhörungsschreiben im Rahmen des Verfahrens gemäß § 28 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) detailliert beschrieben, siehe BV-Drs. 21-5567 (https://sitzungsdienst-wandsbek.hamburg.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1017005).

 

 

 

 

 

 

 

  1. Wann wurde der vollständige Bezug (samt Einrichtung) der örU Am Luisenhof abgeschlossen?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Die Belegung der Plätze in der Unterkunft Tegelweg (Am Luisenhof) begann am 8. August 2024 und ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Es werden zeitnah weitere Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem persönlichen Besitz in die Unterkunft einziehen. Die Belegung der Unterkunft ist jedoch nicht statisch und es wird im weiteren Verlauf des Unterkunftsbetriebes im Rahmen der Fluktuation und Nachbelegung von freiwerdenden Plätzen auch regelhaft zu weiteren Ein- und Auszügen von Bewohnerinnen und Bewohnern kommen.

 

  1. Wie viele Bewohner aus welchen Herkunftsländern sind derzeit in der Unterkunft Luisenhof untergebracht und wie viele Bewohner aus jeweils welchen Herkunftsländern wurden hier seit Inbetriebnahme kurzfristig untergebracht?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Zum Stichtag 18. Oktober 2024 sind 252 Personen (Unterbringungskapazität (Sollzahl) 304 Personen) in der Unterkunft Tegelweg (Am Luisenhof) untergebracht. Die Personen kommen aus den folgenden Herkunftsländern: Afghanistan, Burkina Faso, Deutschland, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Kolumbien, Libanon, Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Palästinensische Autonomiegebiete, Russische Föderation (Russland), Serbien, Syrien, Türkei und Ukraine.

 

20 Personen sind seit der Inbetriebnahme der Unterkunft am 8. August 2024 bereits wieder aus der Unterkunft ausgezogen (Stichtag: 18. Oktober 2024). Diese Personen kamen aus den folgenden Herkunftsländern: Ägypten, Albanien, Deutschland, Irak, Syrien und Vietnam. Gründe für einen Auszug waren beispielsweise der Umzug in privaten Wohnraum, der Rückzug in das Herkunftsland oder unbekannter Verzug. 

 

  1. Wie sind die derzeitigen Betriebs- und Geschäftszeiten von f&w in der Unterkunft und wie haben sich diese ggf. seit Inbetriebnahme verändert?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Die Arbeitszeiten des UKSM und des Technischen Dienstes sind entsprechend des Regelstandards in öffentlich-rechtlicher Unterbringung montags bis freitags 7:30 bis 16:00 Uhr und gelten seit der Inbetriebnahme unverändert.

 

Außerhalb der Präsenzzeiten des UKSM können Bewohnerinnen und Bewohner bei Bedarf die technische Rufbereitschaft von F&W kontaktieren. Unabhängig davon ist in Notfällen sowohl von den Bewohnerinnen und Bewohnern als auch dem Unterkunftspersonal, Anwohnerinnen und Anwohnern oder gegebenenfalls weiteren Betroffenen die Polizei zu kontaktieren. Diese setzt sich gegebenenfalls mit dem Notfallmanagement von F&W in Verbindung.

 

Zudem können Anmerkungen, Fragen, Beschwerden et cetera jederzeit auch online an F&W über die folgende Webseite geschickt werden:

https://www.foerdernundwohnen.de/unternehmen/feedback-und-compliance/feedback/.

 

  1. Sind die Beobachtungen zu nächtlichen Möbeltransporten und/oder Einzügen von Bewohnern auf das Gelände der und Einzügen von Bewohnern in die Unterkunft Am Luisenhof korrekt bzw. bekannt?
    1. Bitte alle entsprechenden Vorfälle außerhalb der angekündigten Geschäftszeiten seit Inbetriebnahme möglichst detailliert unter Nennung von Anlass, Datum und Uhrzeit darstellen.
    2. Wenn ja, warum wurden diese Einzüge und Transport nicht außerhalb der nächtlichen Ruhezeiten durchgeführt?
    3. Sind bei den nächtlichen Einzügen Mitarbeiter von f&w zugegen gewesen?

 

 

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

belanlieferungen oder -abholungen in den Nachtstunden sind seitens der Sozialbehörde und F&W nicht vorgesehen und auch ansonsten nicht bekannt. Weder hat F&W dies selbst festgestellt, noch wurden entsprechenden Beobachtungen oder auch Beschwerden an das Unterkunftspersonal herangetragen.   

Die Möbelgrundausstattung der Unterkunft wurde noch vor deren Inbetriebnahme, siehe Antwort zu 1, tagsüber angeliefert und auf- bzw. eingebaut. Soweit es auch nach der Inbetriebnahme zu Möbelanlieferungen oder -abholungen kommt, erfolgt auch dies tagsüber, innerhalb der regulären Arbeitszeiten des Unterkunftspersonals, siehe Antwort zu 3. Insbesondere werden einziehende Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrer Habe innerhalb der regulären Arbeitszeiten durch das Unterkunftspersonal empfangen.

  1. Das Konzept für die Unterkunft Am Luisenhof sieht keine Abstellräume für nicht genutzte Möbel vor.
    1. Warum wurden Möbel auch über die Nacht hinaus ins Freie gestellt?
    2. Warum konnte man diese nicht in geschlossene Räume zwischenlagern?
    3. Was ist aus diesen geworden (Weitergabe an Bedürftige, Entsorgung etc.)?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Es werden keine Möbel durch F&W im Freien gelagert. Tritt im Einzelfall der Bedarf einer Einlagerung von Möbeln ein, beispielsweise wegen Renovierungsnotwendigkeiten, erfolgt dies adäquat in geschlossenen Räumen, gegebenenfalls außerhalb des Unterkunftsstandorts. Auch das Lagern von Möbeln im Freien durch Bewohnerinnen und Bewohner ist F&W nicht bekannt. Möglicherweise handelte es sich bei den „beln“ um Baumaterial, da auf dem Unterkunftsgelände noch bis Ende August 2024 Bauarbeiten stattfanden.

  1. Sind die Beobachtungen über Cannabiskonsum in der Nähe eines Spielplatzes korrekt bzw. bekannt?
    1. Bitte alle entsprechenden Vorfälle möglichst detailliert darstellen
    2. Wurden diesbezügliche Maßnahmen ergriffen?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Weder der Polizei noch F&W liegen Anhaltspunkte r Cannabiskonsum in der Nähe eines Spielplatzes im Umfeld der Unterkunft vor. Daher sind aktuell keine spezifischen Maßnahmen vorgesehen. Grundsätzlich hat F&W jedoch auch das Unterkunftsumfeld, soweit wie möglich, im Blick, siehe Einleitung für die Antworten. Sofern Bürgerinnen und Bürger mögliche Verstöße feststellen, ist das örtlich zuständige Polizeikommissariat zu verständigen.

 

  1. Die Bewohner der Unterbringung entsorgen ihren Müll nach Augenzeugenberichten teilweise nicht ordnungsgemäß.
    1. Sind diesbezügliche Vorfälle bzw. Beschwerden bekannt?
    2. Wurden diesbezügliche Maßnahmen ergriffen?
    3. Welche Möglichkeiten der Müllentsorgung sind vorhanden?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

F&W nimmt weder selbst nicht ordnungsgemäße Müllentsorgung in der Unterkunft wahr, noch sind Beobachtungen bzw. Beschwerden über nicht ordnungsgemäße Entsorgung bekannt. Folglich sind seitens F&W derzeit auch keine besonderen Maßnahmen geplant. Generell werden die Bewohnerinnen und Bewohner standardmäßig bei Einzug mittels der Einweisung in die Haus- und Benutzungsordnung über die ordnungsgemäße Müllentsorgung informiert bzw. aufgeklärt. Zur Entsorgung steht neben den üblichen Müllcontainern auch ein Sperrmüll-Container zur Verfügung, welcher bei Bedarf von der Stadtreinigung Hamburg entleert wird.

 

 

 

 

 

  1. Besteht ein Zusammenhang zwischen dem erhöhten Parkdruck bzw. dem rechtswidrigen Abstellen der Fahrzeuge vor Altglas-Containern im Tegelweg und den Bewohnern oder Besuchern der Unterkunft?             
    1. Welcher zusätzliche Parkbedarf wird nach Einschätzung von Behörde und f&w durch die Unterkunft bzw. den Bewohnern und Mitarbeitern ausgelöst und wie wird dieser derzeit gedeckt?
    2. Liegen Beschwerden bzgl. der Parklage im Umfeld der Unterkunft vor?
    3. Sind die Halter der vor den Altglas Containern abgestellten Fahrzeuge den Bewohnern oder Gästen der Unterkunft zuzuordnen?

 

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde):

Der durch die Unterkunft ausgeste zusätzliche Parkbedarf kann durch die Sozialbehörde und F&W nicht beziffert werden, da die Haltung bzw. die Nutzung von (Kraft-)Fahrzeugen durch Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter, Bewohnerinnen bzw. Bewohner sowie Besucherinnen bzw. Besucher nicht abgefragt und dokumentiert wird. Auf Basis der Erfahrungen mit früheren Unterkunftsplanungen wird jedoch nicht von einer nennenswerten Mehrbelastung des öffentlichen Parkraums ausgegangen. Für Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter sowie Besucherinnen bzw. Besucher der Unterkunft sind grundsätzlich Parkplätze auf dem Unterkunftsgelände vorhanden. Darüber hinaus gibt es in den umliegenden Straßen Tegelweg und Swebenbrunnen zahlreiche öffentliche Parkplätze. Ein erhöhter Parkdruck im Umfeld der Unterkunft seit deren Inbetriebnahme wird durch die Sozialbehörde, F&W und die Polizei nicht gesehen. So konnte auch ein Zusammenhang zwischen der Unterkunft und rechtswidrig geparkten (Kraft-)Fahrzeugen im Tegelweg bislang nicht festgestellt werden. Entsprechende Beschwerden liegen auch nicht vor. Sofern Bürgerinnen und Bürger mögliche Verstöße feststellen, sollte das örtlich zuständige Polizeikommissariat verständigt werden.

 

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
12.12.2024
Ö 15.1
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