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Öffentlich-rechtliche Unterbringung Am Luisenhof - Anlauf und Aktuelle Lage Auskunftsersuchen vom 09.10.2024

Anfrage gem. § 27 BezVG

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
21.11.2024
Ö 16.1
Sachverhalt

 

In der ersten Augusthälfte 2024 begann der Einzug in die öffentlich-rechtliche Unterbringung (örU) "Am Luisenhof" im Stadtteil Farmsen-Berne. Mit dieser neuen Einrichtung verfügt der Stadtteil nun über mehr Unterkünfte als viele andere Viertel Hamburgs. Besonders die hohe Konzentration von Unterkünften im Ortsteil Farmsen, der bereits mehrere größere Unterkünfte beherbergt, führt zu erheblichem Unmut in der Bevölkerung. Selbst unter den Bewohnern, die grundsätzlich eine positive Haltung gegenüber der Aufnahme von Flüchtlingen einnehmen, sorgt diese Ballung für Irritationen.

 

Der Einzug der neuen Bewohner begann am 8. August und erfolgte schrittweise teilweise auch nachts. Dabei wurden die direkten Anwohner durch den nächtlichen Lärm aus dem Schlaf gerissen. Viele äerten Unverständnis über die unangekündigten nächtlichen Aktivitäten. Aufgrund der bisherigen Ankündigungen der Sozialbehörde und von „rdern&wohnen AöR“ (f&w) waren die Anwohner davon ausgegangen, dass die Neuankömmlinge während der regulären Geschäfts- bzw. Betreuungszeiten einziehen würden. Durch den Lärm alarmiert, konnten Anwohner beobachten, wie Umzugs-LKWs vorfuhren und Möbel in die Wohnungen transportiert wurden, während andere Möbelstücke ins Freie gestellt und der Witterung ausgesetzt wurden.

 

Auch soll sich der Parkdruck im Umfeld der Unterkunft deutlich erhöht haben. Ausländische Kennzeichen erwecken zumindest die Vermutung, dass es sich hierbei um Fahrzeuge von Bewohnern oder deren Gäste handeln könnte. Besonders das rechtswidrige Abstellen der Fahrzeuge vor Altglas-Containern im Tegelweg erhitzt die Gemüter von Anwohnern. Besonders kritisch sind allerdings die Anwohnerberichte über augenscheinlichen Cannabiskonsum in der Nähe eines Spielplatzes, während dort Kinder spielten, zu bewerten. Dies sorgt angesichts des kürzlich in Kraft getretenen Cannabisgesetzes der Bundesregierung, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor passivem Konsum betont, für Besorgnis.

 

Dies vorausgeschickt fragen wir die Behörde:

 

  1. Wann wurde der vollständige Bezug (samt Einrichtung) der örU Am Luisenhof abgeschlossen?
     
  2. Wie viele Bewohner aus welchen Herkunftsländern sind derzeit in der Unterkunft Luisenhof untergebracht und wie viele Bewohner aus jeweils welchen Herkunftsländern wurden hier seit Inbetriebnahme kurzfristig untergebracht?

 

  1. Wie sind die derzeitigen Betriebs- und Geschäftszeiten von f&w in der Unterkunft und wie haben sich diese ggf. seit Inbetriebnahme verändert?

 

  1. Sind die Beobachtungen zu nächtlichen Möbeltransporten und/oder Einzügen von Bewohnern auf das Gelände der und Einzügen von Bewohnern in die Unterkunft Am Luisenhof korrekt bzw. bekannt?
    1. Bitte alle entsprechenden Vorfälle außerhalb der angekündigten Geschäftszeiten seit Inbetriebnahme möglichst detailliert unter Nennung von Anlass, Datum und Uhrzeit darstellen.
    2. Wenn ja, warum wurden diese Einzüge und Transport nicht außerhalb der nächtlichen Ruhezeiten durchgeführt?
    3. Sind bei den nächtlichen Einzügen Mitarbeiter von f&w zugegen gewesen?

 

  1. Das Konzept für die Unterkunft Am Luisenhof sieht keine Abstellräume für nicht genutzte Möbel vor.
    1. Warum wurden Möbel auch über die Nacht hinaus ins Freie gestellt?
    2. Warum konnte man diese nicht in geschlossene Räume zwischenlagern?
    3. Was ist aus diesen geworden (Weitergabe an Bedürftige, Entsorgung etc.)?

 

  1. Sind die Beobachtungen über Cannabiskonsum in der Nähe eines Spielplatzes korrekt bzw. bekannt?
    1. Bitte alle entsprechenden Vorfälle möglichst detailliert darstellen
    2. Wurden diesbezügliche Maßnahmen ergriffen?

 

  1. Die Bewohner der Unterbringung entsorgen ihren Müll nach Augenzeugenberichten teilweise nicht ordnungsgemäß.
    1. Sind diesbezügliche Vorfälle bzw. Beschwerden bekannt?
    2. Wurden diesbezügliche Maßnahmen ergriffen?
    3. Welche Möglichkeiten der Müllentsorgung sind vorhanden?

 

  1. Besteht ein Zusammenhang zwischen dem erhöhten Parkdruck bzw. dem rechtswidrigen Abstellen der Fahrzeuge vor Altglas-Containern im Tegelweg und den Bewohnern oder Besuchern der Unterkunft?             
    1. Welcher zusätzliche Parkbedarf wird nach Einschätzung von Behörde und f&w durch die Unterkunft bzw. den Bewohnern und Mitarbeitern ausgelöst und wie wird dieser derzeit gedeckt?
    2. Liegen Beschwerden bzgl. der Parklage im Umfeld der Unterkunft vor?
    3. Sind die Halter der vor den Altglas Containern abgestellten Fahrzeuge den Bewohnern oder Gästen der Unterkunft zuzuordnen?

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n