Nutzungsflächen des Gärtnerhofs am Stüffel erhalten Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Grüne
Die für die Existenz des Gärtnerhofs am Stüffel wichtigen Pacht-Nutzungsflächen (Flurstücke 2950 und 2951) sind vom Nachlassverwalter einer Erbengemeinschaft zum 31.12.16 gekündigt worden. Diese Flächen sind die Hauptanbauflächen des Gärtnerhofes, deren Erträge das existenzielle Rückrat des Hofes bilden.
Die bisherigen Verhandlungen mit dem Nachlassverwalter über eine Verlängerung des Pachtvertrages verliefen wegen zu hoher Pachtforderungen ergebnislos. Von den Besitzern der Flächen wird offenbar eine Bebauung angestrebt für die allerdings noch kein Baurecht besteht. Planrechtlich sind die Flächen als Grünland ausgewiesen.
Die zuständigen Stellen des Bezirksamtes und des Fachamtes werden gebeten, alle planerischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem Gärtnerhof am Stüffel die Verlängerung des Pachtvertrages zu sichern.
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