Nutzungsflächen des Gärtnerhofs am Stüffel erhalten Interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, CDU und Grüne hier: Überweisung an den UGV
Hinweis der Geschäftsstelle:
Der Regionalausschuss Walddörfer hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 15.12.2016 mit folgendem, geändertem Petitum einstimmig beschlossen: „Die zuständigen Stellen des Bezirksamtes und der Fachbehörde werden gebeten, alle planerischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Existenz des Gärtnerhofes am Stüffel sicherzustellen.“ Die entsprechende Beschlussvorlage ist Teil der Tagesordnung der BV am 22.12.2016. Zusätzlich wurde der Antrag als umweltrelevantes Thema in den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Kenntnis überwiesen.
Die für die Existenz des Gärtnerhofs am Stüffel wichtigen Pacht-Nutzungsflächen (Flurstücke 2950 und 2951) sind vom Nachlassverwalter einer Erbengemeinschaft zum 31.12.16 gekündigt worden. Diese Flächen sind die Hauptanbauflächen des Gärtnerhofes, deren Erträge das existenzielle Rückrat des Hofes bilden.
Die bisherigen Verhandlungen mit dem Nachlassverwalter über eine Verlängerung des Pachtvertrages verliefen wegen zu hoher Pachtforderungen ergebnislos. Von den Besitzern der Flächen wird offenbar eine Bebauung angestrebt für die allerdings noch kein Baurecht besteht. Planrechtlich sind die Flächen als Grünland ausgewiesen.
Die zuständigen Stellen des Bezirksamtes und des Fachamtes werden gebeten, alle planerischen und rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um dem Gärtnerhof am Stüffel die Verlängerung des Pachtvertrages zu sichern.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.