Hinweis der Geschäftsstelle: Zwischenzeitlich ist eine Informationsveranstaltung durchgeführt worden. Die zunächst vorliegende Abgabefrist für eine Stellungnahme der Bezirksversammlung endet am 28.02.2018. Aufgrund einer Beschlusslage des Regionalausschusses Rahlstedt zu einer Vorstellung im Ausschuss (Anfrage hierzu läuft) ist von der Geschäftsstelle eine Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme beantragt worden, die auch gewährt worden ist. Der im Anhörungsschreiben erwähnte Beginn der Maßnahme bleibt davon unberührt.
Das beigefügte Schreiben ist bei der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung am 30.1.2018 eingegangen.
Frist zur Abgabe einer Stellungnahme: In Monatsfrist (Achtung: verlängert s.o.)
Zur Abgabe einer Stellungnahme nach § 28 BezVG
Schreiben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vom 26.01.2018
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