Nutzung des Grundstücks Eulenkrugstraße, 22359 Hamburg / Flurstück 270 im Bezirk Wandsbek, Stadtteil Volksdorf als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung
Hinweis der Geschäftsstelle: Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme wurde bis 19.05.2017 verlängert.
Das beigefügte Schreiben ist bei der Geschäftsstelle der Bezirksversammlung am 10.04.2017 eingegangen.
Frist zur Abgabe einer Stellungnahme: in Monatsfrist (10.05.2017)
Zur Abgabe einer Stellungnahme gem. § 28 BezVG
Schreiben der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration vom 07.04.2017