Neufassung Global- und Förderrichtlinie Seniorinnen- und Seniorenarbeit Anhörung gemäß § 46 Abs. 2 BezVG
Im Rahmen der Anhörung gemäß § 46 Abs. 2 BezVG wird um eine Stellungnahme bis zum 01.12.2022 gebeten.
Hinweis der Geschäftsstelle: eine Fristverlängerung bis zum 06.12.2022 12:00 Uhr wurde zugesagt.
Zur Beratung und ggf. Abgabe einer Stellungnahme.
Anlagen Globalrichtlinie zur Seniorinnen- und Seniorenarbeit