21-3806

Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2024-2028 Anhörungsverfahren gem. § 46 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Letzte Beratung: 27.04.2023 Bezirksversammlung Ö 5.7

Sachverhalt

Gemäß § 46 Absatz 2 Bezirksverwaltungsgesetzt (BezVG) ist vor dem Beschluss des Senats über den Erlass einer Globalrichtlinie durch die zuständige Fachbehörde den Bezirksversammlungen und den Bezirksamtsleitungen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Senat berücksichtigt diese Stellungnahmen.

 

Falls eine Stellungnahme der Bezirksversammlung Eimsbüttel abgegeben werden soll ist diese spätestens in der Sitzung in der Sitzung des Hauptausschusses am 11.05.2023 zur Abstimmung vorzulegen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
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Anhänge

01-BKM-Senatsteil_Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2024-2028 (vertraulich)

S01-BKM-Anlage1_Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2024-2028 (vertraulich)

S02-BKM-Anlage2_Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2024-2028 (vertraulich)

S03-BKM-Anlage3_Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2024-2028 (vertraulich)

S04-BKM-Anlage4_Globalrichtlinie Stadtteilkultur 2024-2028 (vertraulich) 

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