21-2265

Neue Namensgebung für die künftige S4-Station, bisher "Claudiusstraße" Stellungnahme eines Bürgers

Eingabe

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.03.2021
17.02.2021
20.01.2021
02.12.2020
28.10.2020
Sachverhalt

 

Der Geschäftsstelle ist am 28.10.2020 nachfolgende Stellungnahme eines Bürgers zugegangen:

 

Anliegen 1 Vermeidung der Bezeichnung „Wandsbek Rathaus“

Begründung
 

Der Begriff „Wandsbek Rathaus“ ist historisch und sachlich falsch.

Von 1870 bis 1937 war Wandsbek eine preußische Stadt mit einem Bürgermeister und einem Rathaus. Die befand sich in der heutigen Wandsbeker Königstraße an der Ecke mit dem heutigen Brauhausstieg. Es wurde 1943 zerstört und nicht wieder aufgebaut.

An der Schloßstraße entstand für die Verwaltung des Landkreises Storman Anfang der Zwanziger-Jahre das Stormanhaus. Wandsbek war kreisfreie Stadt und Sitz der Kreisverwaltung. Auch nach 1937 verblieb die Kreisverwaltung in Wandsbek, auch wenn Wandsbek nicht mehr zu Preußen gehörte. Ein neues Stormanhaus war erst Anfang der Fünfziger-Jahre in Bad Oldesloe bezugsfertig.
1943 wurde das Stormanhaus erheblich beschädigt. Die Stadt Hamburg erwarb nach dem Krieg das Gebäude und ließ es wiederaufbauen.

Es ist nicht auszuschließen, dass der damalige Ortsamtsleiter von Wandsbek, Heinrich Müller, Einfluss darauf genommen hatte, am neugestalteten Giebel Richtung Wandsbek Markt den Schriftzug „ Rathaus Wandsbek“ anbringen zu lassen. Heinrich Müller war im Gegensatz zur Mehrheit der Hamburgischen Bürgerschaft Verfechter einer Bezirksverwaltungsordnung wie in Berlin, wo die Bezirke mit mehr Kompetenzen als in Hamburg ausgestattet wurden und Bürgermeister und Rathäuser erhielten. Im Hamburger Bezirksverwaltungsgesetz von 1949 wurde Müllers Wunsch nicht erfüllt. Er wurde dann aber Bezirksamtleiter und bezog das neue Bezirksamt.

 

Der Begriff „Rathaus Wandsbek“ wird von den Verantwortlichen des Bezirksamtes nicht verwendet. Am Haupteingang findet man in großen Buchstaben die richtige Bezeichnung „Bezirksamt Wandsbek“.

 

Anliegen 2 Verwendung der Bezeichnung „Marienthal“

Begründung
 

Die zukünftige S 4 durchfährt im Bezirk Wandsbek die drei Stadtteile Marienthal, Tonndorf und Rahlstedt. Hier ist eine Gleichbehandlung bei Verwendung der Stadtteilnamen für die Haltestellen im jeweiligen Stadtteil angezeigt.
Die Bahnstrecke bildet zwischen den Haltestellen Bovestraße und Holstenhofweg die Grenze zwischen Marienthal und Wandsbek.

Die Haltestelle liegt nach der Änderung der ursprünglichen Streckenplanung nicht mehr an der „Claudiusstraße“, sondern zwischen den Straßen „Schloßgarten“ und „Beim alten Posthaus“. Diese beiden Straßennamen sind nicht überregional bekannt und stellen somit keine sinnvolle Möglichkeit einer alternativen Benennung dar.

Die Haltestelle und die umgebenden Straßen liegen vollständig im Hamburger Stadtteil Marienthal. Sie hat keinen erkennbaren direkten Bezug zum benachbarten Stadtteil Wandsbek.

Die Haltestelle Bovestraße befindet sich auf der Grenze von Marienthal und Wandsbek. Sie ist nicht für eine einseitige Umbenennung in „Marienthal“ geeignet.

Die Haltestelle Holstenhofweg befindet sich genau auf dem Treffpunkt der vier Stadtteile Jenfeld, Marienthal, Tonndorf und Wandsbek. Auch sie ist für eine Umbenennung nach nur einem Stadtteil nicht geeignet.