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Neubau auf der Zollinsel Teil II. - Wird sich das Millionenprojekt für die Verwaltung rechnen? Auskunftsersuchen vom 31.01.2022

Antwort zu Anfragen

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03.03.2022
Sachverhalt

 

Auf der sogenannten Wandsbeker Zollinsel soll ein neues Verwaltungsgebäude entstehen. Hier sollen mindestens die Bereiche Jugend, Soziales und Gesundheit gemeinsam untergebracht werden. Die Gebäude der verschiedenen Fachbereiche sind aktuell über ganz Wandsbek verteilt.

 

Die avisierte Fläche wird aktuell teils als Abstellmöglichkeit für PKW genutzt und diesbezüglich teilbewirtschaftet. Für die privaten PKW ist eine Tiefgarage geplant, deren Ausmaße und Aufnahmekapazität derzeit noch ungewiss sind. Neben Privatfahrzeugen sind auf der Parkplatzanlage auch immer wieder gewerblich genutzte Fahrzeuge zu finden, die die Parkplätze nutzen und in herkömmlichen Abstellanlagen oder Tiefgaragen keinen Platz finden. Es ist anzunehmen, dass jene Fahrzeuge von anliegenden Gewerbetreibenden sowie Besucher der umliegenden Sporteinrichtungen stammen.

 

In der Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung wird darauf hingewiesen, dass Gewerbebetriebe für ihr Parkplatzangebot eigenverantwortlich sind. Dies mag rechtlich zutreffend sein, dennoch sind es jene Gewerbebetriebe, welche die Steuern erwirtschaften welche Errichtung und Betrieb unserer Verwaltung überhaupt erst ermöglichen.  Hier wird - wie anderenorts in Hamburg auch - das Gewerbe, der Handel und insbesondere das Handwerk mit seinen Fahrzeugen nicht bedacht und schon fast systematisch ausgegrenzt.

 

Gerade für diese gewerblich genutzten Fahrzeuge gilt es praktische Lösungen zu finden und diese in die Planungen für das Gebäude zu integrieren.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Die Finanzbehörde antwortet unter Einbeziehung der Sprinkenhof GmbH wie folgt:   22.02.2022

 

  1. Werden besagte Dienstgebäude aktuell angemietet oder befinden Sie sich im städtischen bzw. bezirklichen Besitz (falls Anmietung besteht, bitte die Mietkostenentwicklung für die vergangenen 10 Jahre aufführen)?

 

mtliche besagte Flächen werden am Drittmarkt angemietet. Im Hinblick auf sensible Ver-tragsdaten werden zur Wahrung der Interessen der Vermieterinnen und Vermieter keine Miet-preise der einzelnen Objekte veröffentlicht (§ 535 BGB i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB).

 

 

  1. Anfang des Jahrtausends erfolgte in Hamburg eine Privatisierungswelle von Flächen und Gebäuden aus städtischer Hand. Gehörten besagte Dienstgebäude in der Vergangenheit zum städtischen bzw. bezirklichen Besitz (falls ja, bitte aufführen wann diese für welche Summen veräert wurden)?

 

Die Objekte in der Herthastraße 20 sowie Schloßstraße 60 sind im Rahmen des Projektes Immobilienmobilisierung (PRIMO) Portfolio 2 veräert worden (s. Drs. 18-3678). Es wird zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon abgesehen, jeweilige Kaufpreise zu veröffentlichen.

 

 

  1. Einzelne Medienberichte begründen die Notwendigkeit geplanter Maßnahme mit einem vermeintlichen Sanierungsbedarf der aktuell genutzten Verwaltungsgebäude. Auf welche Summen gelaufen sich diese bzw. welche baulichen Maßnahmen fallen nach aktueller Einschätzung mittelfristig an (bitte je Gebäude einzeln aufführen)?

 

  1. Wie verhalten sich die Kosten für eine Sanierung der Bestandsgebäude zu den geschätzten Kosten für das neue Gebäude?

 

 

Zu 3. und 4.:

Die Finanzbehörde und die Sprinkenhof GmbH haben keine Kenntnis über die angefragten Daten.

 

Anhänge

keine Anlage/n