Naturschutz und soziale Einrichtungen in Rahlstedt Ost sichern Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt
Letzte Beratung: 01.09.2021 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 7.10
Auf dem Gelände der Kielkoppelstraße 9 a,b,c in Rahlstedt befinden sich mehrere soziale Einrichtungen:
- die Vereinsgebäude des TSV Hohenhorst (Flurstücke 5421 und 5927)
- die KITA „Ton und Klang“ (Untermieterin des TSV)
- eine privat betriebene Musikschule (Flurstück 6805)
- eine Hundeschule (Flurstück 6805)
Zwischen diesen Gebäuden verläuft der Schleemer Bach (Flurstück 5460). Die drei bebauten Flurstücke befinden sich im Außengebiet eines Landschaftsschutzgebiets (LSG). Eigentümerin der Grundstücke ist die Stadt Hamburg, die diese an die jeweiligen Trägereinrichtungen verpachtet.
Außengebiete von LSGs sollen mittel- bis langfristig einer naturnahen und ökologischen Nutzung zugeführt werden, um die Grünflächen in Hamburg zu schützen und zu erhalten.
Mit diesem Ziel wurde 2020 der langjährige Pachtvertrag der Musikschule in einen unbefristeten Vertrag mit quartalsweiser Kündigung umgewandelt.
Um jedoch der Musikschule (die so kurzfristig keine neuen Räume finden konnte) Planungssicherheit zu bieten, wurde vom Bezirksamt eine Pachtverlängerung um 5 Jahre bis Ende 2025 gewährt.
Der Sportverein TSV Hohenhorst hat für seine Gebäude einen laufenden Mietvertrag bis zum 31.07.2022. Auch dieser Verein benötigt Planungssicherheit für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs in den 3 umgebauten Pavillons. Es stehen z.B. Reparaturarbeiten an den Gebäuden an. Untermieter des TSV ist die KITA „Ton und Klang“, die damit am Mietvertrag mit der Stadt Hamburg partizipiert.
Rahlstedt Ost befindet sich derzeit im RISE-Förderprogramm, welches den Stadtteil sozial und städtebaulich aufwertet. Deshalb auch ist es dringend notwendig, die sozialen Einrichtungen im Stadtteil Rahlstedt Ost zu halten.
Zu prüfen wäre, ob dieses Gebiet als Projekt über die Förderrichtlinie „Stadtentwicklungsfond Lebendige Quartiere“ eingereicht werden könnte.
Gemäß 2.2. dieser Richtlinie können auch Gebiete gefördert werden, die bereits eine laufende RISE-Förderung erhalten
Um andererseits aber auch dem Naturschutz Rechnung zu tragen, braucht es für die Kielkoppelstraße 9 a-c eine kluge Lösung für das Grundstück und alle Beteiligten.
Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung zu prüfen:
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