21-3340.1

Naturschutz und soziale Einrichtungen in Rahlstedt Ost sichern Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 17.06.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.15

Sachverhalt

 

 

  • Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 9.6.2021 zum interfraktionellen Ursprungsantrag der Grünen-, SPD- und CDU-Fraktion Drs.Nr. 21-3340

 

Auf dem Gelände der Kielkoppelstraße 9 a,b,c in Rahlstedt befinden sich mehrere soziale Einrichtungen:

 

- die Vereinsgebäude des TSV Hohenhorst (Flurstücke 5421 und 5927)

- die KITA „Ton und Klang“ (Untermieterin des TSV)

- eine privat betriebene Musikschule (Flurstück 6805)

- eine Hundeschule (Flurstück 6805)

 

Zwischen diesen Gebäuden verläuft der Schleemer Bach (Flurstück 5460). Die drei bebauten Flurstücke befinden sich im Außengebiet eines Landschaftsschutzgebiets (LSG). Eigentümerin der Grundstücke ist die Stadt Hamburg, die diese an die jeweiligen Trägereinrichtungen verpachtet.

 

Außengebiete von LSGs sollen mittel- bis langfristig einer naturnahen und ökologischen Nutzung zugeführt werden, um die Grünflächen in Hamburg zu schützen und zu erhalten.

 

Mit diesem Ziel wurde 2020 der langjährige Pachtvertrag der Musikschule in einen unbefristeten Vertrag mit quartalsweiser Kündigung umgewandelt.

Um jedoch der Musikschule (die so kurzfristig keine neuen Räume finden konnte) Planungssicherheit zu bieten, wurde vom Bezirksamt eine Pachtverlängerung um 5 Jahre bis Ende 2025 gewährt. 

 

Der Sportverein TSV Hohenhorst hat für seine Gebäude einen laufenden Mietvertrag bis zum 31.07.2022. Auch dieser Verein benötigt Planungssicherheit für die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs in den 3 umgebauten Pavillons. Es stehen z.B. Reparaturarbeiten an den Gebäuden an. Untermieter des TSV ist die KITA „Ton und Klang“, die damit am Mietvertrag mit der Stadt Hamburg partizipiert.

 

Rahlstedt Ost befindet sich derzeit im RISE-Förderprogramm, welches den Stadtteil sozial und städtebaulich aufwertet. Deshalb auch ist es dringend notwendig, die sozialen Einrichtungen im Stadtteil Rahlstedt Ost zu halten.

Zu prüfen wäre, ob dieses Gebiet als Projekt über die  rderrichtlinie „Stadtentwicklungsfond Lebendige Quartiere“ eingereicht werden könnte.

Gemäß 2.2. dieser Richtlinie können auch Gebiete gefördert werden, die bereits eine laufende RISE-Förderung erhalten

Um andererseits aber auch dem Naturschutz Rechnung zu tragen, braucht es für die Kielkoppelstraße 9 a-c eine kluge Lösung für das Grundstück und alle Beteiligten.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung bittet die Verwaltung zu prüfen:

 

  1. für welche Dauer der Mietvertrag für den TSV Hohenhorst über den 31.07.2022 hinaus verlängert werden kann.
  2. wie sichergestellt werden kann, dass Musikschule, KITA und Sportverein langfristig in Rahlstedt Ost bleiben können.
  3. ob die Einrichtungen und baulichen Anlagen auf den Flurstücken 5421 und 5927 gebündelt und ggf. in einem Neubau zusammengeführt werden können.
  4. wie im Gegenzug eine Entsiegelung und ökologische Aufwertung auf den Flurstücken 5460 (Bachlauf) und 6805 (Musikschule) durchgeführt werden kann.
  5. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die anstehenden Maßnahmen über den „Stadtentwicklungsfonds Lebendige Quartiere“ gefördert werden können.

 

 

 

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