21-8322

Nachnutzung der Altablagerungsfläche "Neusurenland" Beschluss der Bezirksversammlung vom 14.12.2023 (Drs. 21-8157)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
22.02.2024
Ö 6.6
06.02.2024
Ö 6.4
01.02.2024
Ö 14.20
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

1. Die zuständigen Fachbehörden und die Verwaltung werden gebeten, im Regionalausschuss jeweils zu berichten, a. welche Bedarfe, Ideen oder Nutzungen für die genannte Fläche bisher vorgeschlagen, angemeldet und in welchem Umfang durch die Fachbehörden oder die Verwaltung bereits mit welchen Ergebnissen (vor)geprüft wurden?

b. über den Zeitplan, Umfang und Inhalte des geplanten Wettbewerbsverfahren;

c. hierbei sicherzustellen, dass im Rahmen des Wettbewerbverfahrens die Anwohnerschaft und deren Interessen angemessen berücksichtigt und in angemessener Form beteiligt wird.

2. Die Verwaltung wird gebeten,

a. zu prüfen, in welchem Umfang auf nicht kontaminierten Teilen des Flurstücks Wohnungsbau erfolgen kann, ohne neues Planrecht zu schaffen (§ 34 BauGB);

b. darzulegen, mit welchen Mehrkosten zu rechnen sind und welche technischen Anforderungen zu berücksichtigen sind, wenn auf kontaminierten Teilbereichen Wohnungsbau mittels Pfahlgründung zu errichten wären;

c. zu prüfen, welche Flächen für eine sportliche oder kulturelle Nutzung geeignet und sinnvollerweise zu nutzen sind:

d. über die vorgenannten Punkte im Regionalausschuss zu berichten, hierbei ist auch der zusätzliche Stellplatzbedarf zu prognostizieren;

3. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, darzulegen, in welchem Umfang kontaminierte Teilflächen für eine Nutzung zur Aufforstung in Frage kommt, welche Bäume hierbei besonders geeignet sind und in welchem Umfang hierbei mit einer Absorption von Kohlendioxid durch die gepflanzten Bäume in 5, 10, 25 und 100 Jahren zu rechnen ist.

 

 

 

Stellungnahme der Finanzbehörde unter Beteiligung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft sowie dem Bezirksamt Wandsbek:

 

Zu 1.

Gegenstand des derzeitigen Verfahrens ist die Vorbereitung und Durchführung eines Ideenwettbewerbs zur zukünftigen Nutzung der Altlablagerungsfläche Neusurenland“ in Farmsen unter Federführung des LIG. Dieses Areal soll perspektivisch auch einer öffentlichen Nutzung zugeführt werden. In einem städtebaulich-freiraumplanerischen Wettbewerb sollen hierfür verschiedene Konzeptansätze erarbeitet werden. In diesem Prozess werden die Projektbeteiligten von einem externen Büro unterstützt, das die EU-Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb begleitet. Der Siegerentwurf wird von einer fachkundigen Jury mit Vertretungen von Verwaltung und Politik ermittelt. Im Anschluss an diesen Ideenwettbewerb, der im Laufe des aktuellen Jahres abgeschlossen sein soll, könnte bei entsprechendem Wettbewerbsergebnis eine Konzeptausschreibung erstellt werden. Zu den bisherigen bekannten Präferenzen siehe Drucksachen der Bezirksversammlung Wandsbek 21/6945 und 21/7372 sowie Bürgerschaftsdrucksache 22/13386.

 

Zu 2.

Siehe Antwort zu 1. Da der konkrete Untersuchungsraum für den Ideenwettbewerb noch festgelegt werden muss, konnten noch keine Erkenntnisse bzgl. möglichen Wohnungsbaus auf nicht kontaminierten Teilen der Fläche eruiert werden.

Die Altablagerung wird permanent durch Messungen überwacht und stellt derzeit keine Gefahr für das Grundwasser oder die unmittelbare Umgebung dar. Durch die Gasbildung im Ablagerungskörper könnte eine Gefährdungssituation eintreten, wenn migrierendes Deponiegas in bauliche Anlagen eindringt und sich dort ansammelt. Bei Neubauvorhaben sind daher bauliche Gassicherungsmaßnahmen erforderlich. Ein aktueller Handlungsbedarf zur Sicherung der Altablagerung besteht bei der aktuellen Nutzung auf Basis der vorliegenden Erkenntnisse nicht. Bei einer Nutzung- oder Planrechtsänderung kann unter Umständen ein Handlungsbedarf ausgelöst werden. Mikrobiologische Umsetzungsprozesse innerhalb des Ablagerungskörpers bilden Gase, die zu deutlichen Setzungen im Boden führen, so dass dieser instabil und uneben ist und selbst nach etwaigen Einebnungen auch wieder sein wird. Für sportliche Aktivitäten, insbesondere Mannschaftssport (Fußball, Hockey o.ä.) besteht auf der Fläche daher ein höheres Verletzungsrisiko. Die gleiche Problematik gilt für die Errichtung baulicher Anlagen auf der Altablagerung. Die Setzungen im Boden führen ggf. dazu, dass Ver- und Entsorgungsleitungen absacken und/oder abreißen könnten. Somit ergeben sich höhere Anforderungen an die Verlegung (u.a. setzungssicher) und an die Materialien. Wohnungsbau wird auf der Fläche wohl ausgeschlossen, da dies eine komplette Sanierung der Altlast erfordern würde, die unter den derzeitigen Rahmenbedingungen wirtschaftlich nicht abbildbar ist.

 

Zu 3.

Hierzu sind noch keine verbindlichen Aussagen möglich. Erst nach Abschluss des Ideenwettbewerbs kann ggf. eine Entscheidung getroffen werden, ob und welche Fläche aufgeforstet werden soll. Sollte eine (Teil-)Aufforstung in Betracht gezogen werden, sind auch die Betriebsziele entscheidend, da zum Beispiel bei einem Nutzungsverzicht die Substitutionseffekte (durch die Verwendung von Holz können Bau- und Werkstoffe, die unter einem höherem Energieaufwand erzeugt wurden, sowie fossile Brennstoffe ersetzt werden) wegfallen. Die BUKEA könnte für einzelne Baumartengruppen (Eiche, Buche, Edellaubholz, Weichlaubholz, Fichte, Kiefer, Lärche und Douglasie) grobe theoretische Werte als Anhaltspunkte liefern, die aber auch von der Bewirtschaftungsform abhängig sind. Würde man bspw. einen Birkenwald etablieren und nicht weiter pflegen, würde dieser nach 100 Jahren höchstwahrscheinlich sein natürliches Ende erreicht haben und damit würde seine (kumulativ ansteigende) CO2-Bindungsleistung wieder rapide sinken.

Dies vorausgeschickt kann die BUKEA folgende Schätzung liefern: Grundlage ist hier das pauschalere Berechnungstool der Leitstelle Klima, basierend auf den Werten für die Landnutzungsänderungs-Maßnahme „Aufforstung“ der Klimarahmenkonvention (UNFCCC [United Nations Framework Convention on Climate Change] der Vereinten Nationen; Zahlen für Deutschland aus dem Jahr 2023). Danach ergeben sich folgende Netto-CO2 Einsparungs- bzw. Bindungsleistungen in Tonnen CO2quivalent pro Hektar:

 

CO2 -Bindungsleistung von Wald in to CO2quivalent pro Hektar nach

5 Jahren

10 Jahren

25 Jahren

100 Jahren

35

70

160

460

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

keine Anlage/n