Mehr öffentliche E-Ladesäulen in die Stadtteile und Ortskerne - Angebot deutlich ausbauen Beschlussvorlage des Ausschusses für Mobilität und Wirtschaft
Letzte Beratung: 16.12.2021 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 9.32
- Die Bezirksversammlung hat den ursprünglichen Debattenantrag der CDU-Fraktion (Drs. 21-4290) in ihrer Sitzung am 18.11.2021 geändert (Ergänzung Petitumspunkt 5) in den Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft überwiesen.
- Ursprünglicher Debattenantrag der CDU-Fraktion
- Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft behandelte den Antrag in seiner Sitzung am 09.12.2021 und fasste den untenstehenden geänderten Beschluss einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion.
Immer mehr Neuwagen (privat wie gewerblich) mit voll elektrischen oder hybriden Antrieben werden aktuell zugelassen. Entsprechend wichtig ist eine ausreichende Infrastruktur an E-Ladesäulen, um die Fahrzeuge aufladen zu können. Auch Kunden von Car-Sharing Anbietern und gewerbliche Nutzer benötigen diese Infrastruktur und ein ausreichendes Angebot. Aktuell ist das Angebot an öffentlichen Ladesäulen leider nicht ausreichend und die Ladeplätze häufig belegt. Laut CDU-Anfrage Drs. 22/6204 gibt es in Wandsbek lediglich 59 Ladesäulen und 4 Schnellader, wohingegen Mitte und Nord fast 120 Ladesäulen und 20 bzw. 13 Schnellader anbieten können.
Die vorhandenen Ladesäulen in Wandsbek decken nicht den wachsenden Bedarf. Der Umstieg von reinen Verbrennungsmotoren kann nur gelingen, wenn auch die Infrastruktur für voll elektrische und hybride Fahrzeuge vorhanden ist. Der Bezirk Wandsbek trägt dabei die Verantwortung für ein ausreichendes Angebot in den Stadtteilen und insbesondere den Ortskernen des Bezirks. Für die Suche nach geeigneten Plätzen für neue E-Ladesäulen bietet sich ein intensiver Austausch mit den Regionalausschüssen an.
Die Bezirksversammlung Wandsbek möge beschließen:
Die Stabsstelle Klimaschutzmanagement Wandsbek wird darüber hinaus gebeten, mit den städtischen Grundeigentümern, wie die SAGA oder Fördern & Wohnen, Kontakt aufzunehmen, um zu klären, inwieweit auf ihren Grundstücken auf bereits vorhandenen Stellplätzen zusätzliche E-Ladestationen errichtet werden können.
keine Anlage/n
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