Medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB)
Letzte Beratung: 08.02.2021 Ausschuss für Soziales Ö 8.1
In der Drucksache der Bürgerschaft 21 / 1250 hat der Senat folgendes mitgeteilt: „Das Medizinische Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB) am Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf hat nach dem positiven Bescheid des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) seine Arbeit ab dem 1. April 2015 aufgenommen.
Auf die Frage: Ist ein weiteres MZEB an einem anderen Standort geplant?
Antwort vom Senat:
Nein. Sollte der Bedarf größer sein als in der Planungsphase angenommen, ist das MZEB am Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf in der Lage, die Behandlungskapazitäten zu erweitern und dem Bedarf anzupassen.“
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:
die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) beantwortet die Fragen zum Teil auf der Grundlage von Auskünften der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) und des Evangelischen Krankenhauses Alsterdorf wie folgt: 29.12.2020
Sozialbehörde:
Die ambulante und stationäre medizinische Versorgung für erwachsene Menschen mit Behinderungen orientiert sich nicht an Bezirksgrenzen, sondern an der Grundlage von Behandlungsbedarfen. Im Bezirk Wandsbek ist sie grundsätzlich sichergestellt.
Die ambulante Behandlung von Menschen mit (Mehrfach-)Behinderungen gehört zum allgemeinen Sicherstellungsauftrag und wird von jedem Arzt/jeder Ärztin wahrgenommen. Nach Mitteilung der KVH bilden sich mitunter Spezialisierungen für die Behandlung bestimmter Behinderungen heraus. Da dies aber im Zulassungswesen nicht abgebildet wird und auch in der Abrechnung nicht deutlich wird, hat die KVH hierüber keine systematischen Kenntnisse.
Grundsätzlich ist anzumerken, dass medizinisches Personal, sowohl ärztliches wie pflegerisches Personal, in der Behandlung von Menschen mit Behinderungen ausgebildet ist. Im Rahmen von Ausbildung und Studium gehört die Behandlung von Menschen mit Behinderungen zum Alltag eines Jeden in der medizinischen Versorgung Tätigen.
Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit einer geistigen sowie mehrfachen Behinderung, die aufgrund der Art und Schwere ihrer Beeinträchtigung einer ergänzenden Versorgung bedürfen, können in den Bereichen der Grundversorgung jedoch sowohl im klinischen wie auch im ambulanten Bereich nicht umfassend erfüllt werden.
Das Sengelmann Institut für Medizin und Inklusion (SIMI) am Ev. Krankenhaus Alsterdorf betreibt seit mehreren Jahren ein Medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB) und bietet eine spezielle Diagnostik und Therapie-Empfehlungen für Menschen mit komplexen Behinderungen. Dies stellt eine Ergänzung zum medizinischen Versorgungsangebot durch niedergelassene Ärztinnen/Ärzte dar. Dort werden die Patientinnen/Patienten von einem interdisziplinären Team aus Ärztinnen/Ärzten verschiedener Fachrichtungen, Therapeutinnen/Therapeuten und Psychologinnen/Psychologen untersucht und Therapieempfehlungen ausgesprochen, die in enger Kooperation mit dem behandelnden niedergelassenen Arzt bzw. Ärztin umgesetzt werden. Darüber hinaus bieten die Ärztinnen und Ärzte des SIMI Fortbildungen an, beraten Medizinerinnen/Mediziner und unterstützen den Aufbau eines Kompetenznetzes, um die wohnortnahe medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung zu stärken.
Sozialbehörde:
Nach Mitteilung des Ev. Krankenhause Alsterdorf sind die o.g. Behandlungskapazitäten am MZEB derzeit zu etwa 60 % ausgelastet und es wird angenommen, dass die Kapazitäten auch mittel- bis langfristig ausreichend sind.
angeboten?
Sozialbehörde:
Die Ev. Stiftung Alsterdorf macht im Rahmen des Projektes Gesundheit 25* (nach Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention) Angebote zur Stärkung der Gesundheitskompetenz und zur Gesundheitsförderung/Prävention, auch im Bezirk Wandsbek.
Sozialbehörde:
Siehe Antwort zu 1.
Sozialbehörde:
Nach Mitteilung der KVH können Menschen auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres grundsätzlich vom Kinderarzt bzw. Kinderärztin versorgt werden, wenn anderweitig eine Versorgung nicht sichergestellt ist. Die genannte Übergangsphase lasse sich im Regelfall herstellen. Die betroffenen Pädiater bzw. Pädiaterinnen müssen die Behandlung des Erwachsenen gegenüber der KVH begründen und die Kasse dies (nachgehend) akzeptieren.
Sozialbehörde:
Eine Möglichkeit der Verbesserung stationärer Versorgung von Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen könnte erreicht werden durch den Einsatz von in der Behandlung dieser Menschen spezialisierten Ärzten bzw. Ärztinnen, die konsiliarisch zu jedem solchen Pati-enten hinzugezogen werden. Zur Finanzierung weiterer Maßnahmen müssten die Krankenhäu-ser mit den Krankenkassen z.B. über sog. Qualitätsverträge nach § 110a SGB V verhandeln.
keine Anlage/n
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