21-2391

Medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB)

Anfrage gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.12.2020 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 16.2

Sachverhalt

 

In der Drucksache der Bürgerschaft 21 / 1250 hat der Senat folgendes mitgeteilt: „Das Medizinische Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB) am Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf hat nach dem positiven Bescheid des Zulassungsausschusses der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) seine Arbeit ab dem 1. April 2015 aufgenommen.

Auf die Frage: Ist ein weiteres MZEB an einem anderen Standort geplant?

Antwort vom Senat:

Nein. Sollte der Bedarf größer sein als in der Planungsphase angenommen, ist das MZEB am Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf in der Lage, die Behandlungskapazitäten zu erweitern und dem Bedarf anzupassen.“

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Fachbehörde:

 

  1. Ist eine angemessene medizinische Versorgung für erwachsene Menschen mit Behinderungen im Bezirk Wandsbek sichergestellt?
    1. Wenn ja, wie?
    2. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wurden die Behandlungskapazitäten im MZEB am Evangelischen Krankenhaus Alsterdorf bereits erreicht und sollte daher ein weiteres Medizinisches Zentrum für erwachsene Menschen mit Behinderung (MZEB) in Wandsbek errichtet werden?

 

  1. Werden spezialisierte Angebote für die medizinische Beratung und Versorgung für erwachsene Menschen mit Behinderungen in den Bezirken

angeboten?

  1. Wenn ja, in welchen und welche sind es?
  2. Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Welche Konzepte wurden bisher entwickelt, damit sich mehr, auf die Versorgung von Menschen mit Behinderungen spezialisierte Ärztinnen und Ärzte in Wandsbek niederlassen und sich das medizinische Personal in den bestehenden Praxen entsprechend weiterbildet?

 

  1. Welche Möglichkeiten bzw. Programme stehen zur Verfügung damit heranwachsende Menschen mit Behinderung eine einjährige Eingliederungszeit ermöglicht werden kann, in der die Patientinnen und Patienten vom Kinderarzt zum weiterführenden Arzt geführt werden, mit dem Ziel, dass der Kinderarzt und  der weiterführender Arzt die Betreuung in dieser Phase im engen Austausch übernehmen, sodass beide anschließend über den gleichen Kenntnisstand zum medizinischen Hintergrund der Patientinnen und Patienten mit Behinderung verfügen?

 

  1. Wenn keine, warum nicht?

 

  1. Welche organisatorischen und finanziellen Mittel stehen zur Verfügung, damit die stationäre Versorgung von Menschen mit schweren und schwersten Behinderungen in den Hamburger Krankenhäusern verbessert werden kann?

 

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Lokalisation Beta
Wandsbek

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