21-5943

Maßnahmen zur Verbesserung der Leih-E-Scooter-Situation Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.08.2023
22.06.2023
08.12.2022
17.11.2022
17.11.2022
06.10.2022
Ö 4.5
Sachverhalt

 

Leih-E-Scooter (E-Tretroller) haben sich mittlerweile im Stadtbild etabliert. Die Meinungen über diese Entwicklung gehen bekanntlich auseinander. Während sie einerseits eine neue Art der flexiblen Fortbewegung bieten, nehmen sie andererseits Platz im öffentlichen Raum in Anspruch und sind insbesondere durch rücksichtsloses Abstellen ein Ärgernis. Analog zur absoluten Anzahl der Roller, wächst auch die Anzahl derjenigen, die E-Scooter im passiven Zustand als störend empfinden sowie die Anzahl an Unfällen. Viele Großstädte haben der E-Scooter-Nutzung starke Regeln auferlegt, z.B. Paris, Stockholm, Helsinki oder Frankfurt. Bekanntlich wird sich seit Jahren in Hamburg darum bemüht Lösungen zu finden, um die Situation zu befrieden, allerdings scheinen die Maßnahmen kaum eine Wirkung zu haben. Deutlich wird dies auch durch eine Umfrage, die die CDU-Fraktion Wandsbek durchführte. An der Umfrage beteiligten sich mehr als 350 Menschen und teilten ihre Einschätzung zu Leih-E-Scootern mit. Folgende Ergebnisse lieferte diese Umfrage:

 

Auf die Frage, ob E-Scooter eher positiv oder eher negativ gesehen werden, gaben 51 Prozent der Befragten an, dass sie E-Scooter als „sehr negativ“ empfinden. Dem gegenüber stehen 13 Prozent, die E-Scooter als „sehr positiv“ bewerten. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass zwei Drittel der Befragten noch nie eine Fahrt mit einem E-Scooter unternommen haben. Diejenigen, die schon mal einen E-Scooter benutzt haben, gaben mit 31 Prozent an, dass sie diese weniger als einmal im Monat nutzen. 13 Prozent verwenden einen E-Scooter ein- bis zweimal im Monat und 16 Prozent nutzen sie jede Woche. Die Mehrheit (57 Prozent) der befragten Nutzerinnen und Nutzer legt bei der Verwendung durchschnittlich mehr als 2 Kilometer zurück, 17 Prozent fahren weniger als ein Kilometer und lediglich 9 Prozent legen pro Fahrt mehr als 5 Kilometer zurück. Des Weiteren ist die Verfügbarkeit im eigenen Wohngebiet laut der Befragten mit 87 Prozent sehr hoch. 84 Prozent der Befragten nutzen die Gelegenheit der Umfrage, um Probleme und Anregungen loszuwerden. Dabei thematisieren 56 Prozent dieser Anregungen, die stete Behinderung durch parkende bzw. herumliegende E-Scooter und das damit verbundene Unfallrisiko für andere Verkehrsteilnehmer. 13 Prozent der Antworten weisen darauf hin, dass die Nutzung von E-Scooter sehr häufig mit Regelverstößen, wie fahren mit mehreren Personen, auf dem Gehweg oder gegen die Verkehrsrichtung, einhergeht. 10 Prozent der Anregungen zielen auf die Umweltunfreundlichkeit der Scooter ab, die entgegen der eigentlichen Bewerbung dieser Fortbewegungsart steht. Feste Abstellzonen, um dem Störfaktor im parkenden Zustand entgegenzuwirken, wünschen sich 15 Prozent der Befragten. Weitere Vorschläge der Befragten waren: Einführung einer Führerscheinpflicht sowie höhere Strafen für Nutzer und Betreiber.

 

Die Umfrage hat gezeigt, dass gerade diejenigen, die E-Scooter nicht nutzen, diese sehr kritisch sehen. Gleichzeitig wird am häufigsten die passive Nutzung, also das Park- und Abstellverhalten angeprangert. Mittlerweile sind E-Scooter in der Stadt sehr weit verbreitet. Sie werden darüber hinaus eher genutzt, um Strecken zu überwinden, die ggf. sonst zu Fuß zurückgelegt würden. Die weiterhin vorherrschende negative Bewertung von E-Scootern als Störung und Behinderung lässt vermuten, dass die bestehenden Regeln und Maßnahmen bislang nicht ausreichend dazu beitragen, die verschiedenen Verkehrsteilnehmer und die E-Scooter-Nutzer miteinander zu befrieden.

 

Weiterführende Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Situation zwischen E-Scootern, dessen Nutzern und Betreibern sowie anderen Verkehrsteilnehmern sind so zu wählen, dass die Flexibilität, die dieser Art der Fortbewegung innewohnt, möglichst wenig eingeschränkt wird und Anreize und verhältnismäßige Maßnahmen vorgezogen werden. Eine Zusammenarbeit zwischen Behörden und Betreibern ist zur optimaleren Lösungsfindung anzustreben. So liegt es einerseits bei der Verwaltung den Betreibern Hilfestellung zu leisten, um Orte zu finden, die einer Einrichtung von Hotspots bedürfen, um an viel frequentierten Orten die Ausdehnung der E-Scooter zu reduzieren. An den Betreiber liegt es dann andererseits die Ausdehnung durch Anreize zu reduzieren, indem beispielsweise virtuelle Parkzonen eingerichtet werden, dessen Nutzung zu Freiminuten führt (dies praktizieren bereits einige Anbieter). Zudem können weitere technische Lösungen herangezogen werden. Etwa das Aufleuchten von Hinweisen zu Verkehrsregeln bei jeder Öffnung der App oder eine automatische Reduzierung der Geschwindigkeit in belebten Bereichen oder zu bestimmten Uhrzeiten. Gleichzeitig sollten weitere Berichte zu Parkverbotszonen erklärt werden, wie Verkehrsinseln, Einmündungen von Kreuzungen oder um und auf Orientierungshilfen für Blinde. Darüber hinaus sollte erwogen werden, wie die Umweltfreundlichkeit der E-Scooter gesteigert werden kann. Hier würde sich beispielsweise die Einführung von Kriterien, wie Austauschbarkeit der Akkus, Reparaturfähigkeit, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Langlebigkeit anbieten.

 

Fest steht, dass nun weitere Maßnahmen erfolgen müssen und eine stete Erweiterung dieser vorbehalten sein sollte, falls die Situation sich nicht verbessert.

 

Dieses vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung möge

 

  1. Hotspots im Bezirk Wandsbek identifizieren, an denen feste Abstellzonen eingerichtet werden sollen (z.B. Bahnhöfe), um an viel frequentierten Orten die Ausdehnung der E-Scooter zu reduzieren;

 

  1. Zonen ausweisen, die das Parken untersagen, z.B. um und auf Orientierungshilfen für Blinde, Zugänge zu barrierefreien Zugängen, Verkehrsmittelinseln, Einmündungen von Kreuzungen und Straßen, Spielplätze.

 

  1. sich bei den zuständigen Stellen dafür einsetzen, dass den Betreibern eine Pflicht zum Umparken bei groben Verstößen auferlegt wird, die nach Eingang der Information beim Betreiber innerhalb einer kurzen Frist durch diesen umgesetzten werden muss.

Der Bezirksamtsleiter möge sich bei der zuständigen Fachbehörde dafür einsetzen, dass gemeinsam mit den Anbietern technische Lösungen gefunden werden, die ein umsichtigeres Nutzungsverhalten unterstützen. Dabei mögen folgende Lösungen besprochen werden:

  1. Beim Öffnen der App Hinweise auf Verkehrsregeln und Nutzung erscheinen, die aktiv bestätigt werden müssen.
  2. Anreizsysteme schaffen, um die E-Leih-Scooter in virtuelle Parkzonen abzustellen (Beispiel: Anbieter gibt Nutzern 5 Freiminute).
  3. Geschwindigkeit an belebten Orten automatisch reduzieren, z.B. Bahnhofsvorplätze.

 

  1. Geschwindigkeit nachts automatisch reduzieren, weil mehr Unfälle nachts stattfinden (entspricht einer Lösung in Finnland, dort wird zwischen 24 und 5 Uhr die Geschwindigkeit auf 15 km gedrosselt). Zudem möge mit den Anbietern besprochen werden, wie die Umweltfreundlichkeit der E-Leih-Scooter gesteigert werden kann, z.B. Austauschbarkeit der Akkus, Reparaturfähigkeit und Möglichkeit von Ersatzteilen, Langlebigkeit.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n